Kurze Antwort
Bei Zwillingen erhalten Eltern einen Mehrlingszuschlag von 300 EUR pro weiterem Kind beim Basiselterngeld (150 EUR bei ElterngeldPlus). Es gibt keinen doppelten Elterngeldanspruch, aber die finanzielle Mehrbelastung wird durch den Zuschlag abgefedert.
Mehrlingszuschlag Basis
+300 EUR/Monat pro Kind
Mehrlingszuschlag Plus
+150 EUR/Monat pro Kind
Doppelter Anspruch
Nein
Mutterschutz
12 Wochen nach Geburt
Der Mehrlingszuschlag ist in §2a BEEG geregelt. Bei Zwillingen erhalten Sie zusaetzlich zum regulaeren Elterngeld einen Zuschlag von 300 EUR pro Monat beim Basiselterngeld bzw. 150 EUR bei ElterngeldPlus. Dieser Zuschlag wird fuer jedes weitere Mehrlingskind gezahlt.
Wichtig: Es gibt keinen doppelten Elterngeldanspruch bei Zwillingen. Sie erhalten Elterngeld nur einmal, plus den Mehrlingszuschlag. Bei Drillingen waere der Zuschlag entsprechend 2 x 300 EUR = 600 EUR zusaetzlich.
Der Mehrlingszuschlag wird unabhaengig von Ihrem Einkommen gezahlt -- auch wer kein Einkommen hatte, erhaelt das Mindestelterngeld von 300 EUR plus den Zuschlag.
Beispiel: Sarah (32, Projektmanagerin) verdiente vor der Geburt ihrer Zwillinge 3.200 EUR netto monatlich.
Bei ElterngeldPlus wuerde Sarah 900 EUR + 150 EUR = 1.050 EUR erhalten, dafuer aber doppelt so lange.
Weiteres Beispiel: Lisa (28, Teilzeit-Verkaeuferin) verdiente 1.400 EUR netto. Ihr Basiselterngeld: 1.400 EUR x 67% = 938 EUR + 300 EUR Mehrlingszuschlag = 1.238 EUR/Monat.
Jetzt Elterngeld bei Zwillingen berechnen
Zum RechnerEin haeufiger Irrtum: Auch bei Zwillingen haben Sie pro Kind Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Das bedeutet, Sie koennen die Elternzeiten fuer beide Kinder kombinieren und so laenger in Elternzeit bleiben.
Konkret: Sie koennen die ersten 36 Monate fuer Kind 1 und anschliessend weitere 36 Monate fuer Kind 2 nehmen -- insgesamt also bis zu 72 Monate Elternzeit. Davon koennen Sie bis zu 24 Monate pro Kind zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nehmen.
Beachten Sie: Der Kuendigungsschutz gemaess §18 BEEG gilt waehrend der gesamten angemeldeten Elternzeit.
Bei einer Mehrlingsgeburt gelten verlaengerte Mutterschutzfristen. Statt der ueblichen 8 Wochen nach der Geburt betraegt die Schutzfrist 12 Wochen nach der Entbindung (§3 MuSchG).
Waehrend des Mutterschutzes erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (max. 13 EUR/Tag) plus den Arbeitgeberzuschuss. Diese Leistung wird auf das Elterngeld angerechnet.
Die Mutterschutzzeit zaehlt automatisch als erster Elterngeld-Bezugsmonat. Bei 12 Wochen Mutterschutz nach Geburt verbleiben Ihnen also effektiv 2 Lebensmonate weniger fuer die freie Aufteilung des Basiselterngeldes.
Nein, es gibt keinen doppelten Elterngeldanspruch. Stattdessen erhalten Sie einen Mehrlingszuschlag von 300 EUR (Basis) bzw. 150 EUR (Plus) pro weiterem Kind zusaetzlich zum regulaeren Elterngeld.
Bei Drillingen erhalten Sie den Zuschlag fuer zwei weitere Kinder: 2 x 300 EUR = 600 EUR zusaetzlich zum Basiselterngeld. Bei ElterngeldPlus sind es 2 x 150 EUR = 300 EUR.
Die Bezugsdauer aendert sich nicht: 12+2 Monate Basiselterngeld oder 24+4 Monate ElterngeldPlus. Die Elternzeit kann aber fuer jedes Kind separat genommen werden.
Ja, Sie haben pro Kind Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Bei Zwillingen koennen Sie die Zeiten kombinieren und so bis zu 72 Monate in Elternzeit gehen.
Bei Mehrlingsgeburten betraegt der Mutterschutz nach der Geburt 12 statt 8 Wochen. Vor der Geburt bleiben es 6 Wochen. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.
Nein, beim ersten Kind nicht. Wenn Sie aber bereits ein Kind unter 3 Jahren haben und dann Zwillinge bekommen, erhalten Sie zusaetzlich den Geschwisterbonus von 10% (mindestens 75 EUR).
Ja, beide Elternteile koennen gleichzeitig Elterngeld beziehen. Die 12+2 Partnerschaftsmonate koennen frei aufgeteilt werden, und jeder Elternteil erhaelt den Mehrlingszuschlag.
Beim Buergergeld gilt ein Freibetrag von 300 EUR fuer das Basiselterngeld. Der Mehrlingszuschlag wird zusaetzlich gezahlt, kann aber auf das Buergergeld angerechnet werden.
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