Kurze Antwort
Beim zweiten Kind koennen Elternzeit- und Mutterschutzmonate des ersten Kindes aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden. Dadurch wird das hoehere Einkommen vor Kind 1 herangezogen. Zusaetzlich gibt es den Geschwisterbonus von mindestens 75 EUR.
Ausklammerung
Elterngeldmonate von Kind 1
Geschwisterbonus
+10% (mind. 75 EUR)
Voraussetzung Bonus
Kind 1 unter 3 Jahren
Neuer Anspruch
Volle 12+2 Monate
Beim zweiten Kind besteht die Gefahr, dass das Elterngeld sehr niedrig ausfaellt -- schliesslich hatten Sie waehrend der Elternzeit fuer Kind 1 wenig oder kein Einkommen. Hier greift die Ausklammerung nach §2b Abs. 1 BEEG.
Folgende Monate werden aus dem Bemessungszeitraum entfernt:
Der Bemessungszeitraum verschiebt sich dadurch in die Vergangenheit, auf Monate mit regulaerem Erwerbseinkommen.
Beispiel: Sophia verdiente vor Kind 1 (geb. 01/2025) 2.800 EUR netto. Sie nahm 12 Monate Elternzeit. Kind 2 kommt 01/2027. Ohne Ausklammerung: kaum Einkommen im Bemessungszeitraum. Mit Ausklammerung: Die 12 Elterngeldmonate werden entfernt, das Gehalt von 2024 zaehlt. Elterngeld: 2.800 x 65% = 1.820 EUR (gedeckelt auf 1.800 EUR).
Der Geschwisterbonus wird automatisch gezahlt, wenn im Haushalt ein weiteres Kind lebt, das bestimmte Altersgrenzen erfuellt:
Der Bonus betraegt 10% des Elterngeldes, mindestens 75 EUR beim Basiselterngeld (37,50 EUR bei ElterngeldPlus).
Beispiel: Sophias Elterngeld fuer Kind 2 betraegt 1.800 EUR. Kind 1 ist 2 Jahre alt (unter 3). Geschwisterbonus: 1.800 x 10% = 180 EUR. Gesamtes monatliches Elterngeld: 1.800 + 180 = 1.980 EUR.
Achtung: Der Geschwisterbonus wird nur gezahlt, solange die Altersgrenzen erfuellt sind. Wenn Kind 1 waehrend des Elterngeldbezugs fuer Kind 2 drei Jahre alt wird, entfaellt der Bonus ab diesem Zeitpunkt.
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Monate mit Elterngeldbezug und Mutterschutz fuer das erste Kind werden aus dem Bemessungszeitraum entfernt. Stattdessen wird Ihr Einkommen vor dem ersten Kind herangezogen.
Der Geschwisterbonus betraegt 10% des Elterngeldes, mindestens 75 EUR beim Basiselterngeld (37,50 EUR bei ElterngeldPlus). Voraussetzung: ein Geschwisterkind unter 3 oder zwei unter 6 Jahren.
Durch die Ausklammerung kann das Elterngeld fast genauso hoch sein wie beim ersten Kind, plus Geschwisterbonus. Ohne Ausklammerung waere es deutlich niedriger.
Der Bonus entfaellt, wenn das aeltere Geschwisterkind 3 Jahre alt wird (bei einem Kind) oder beide Geschwisterkinder 6 werden (bei zwei Kindern). Die Altersgrenze gilt monatlich.
Die Ausklammerung wird in der Regel automatisch von der Elterngeldstelle geprueft. Geben Sie aber im Antrag an, dass Sie fuer ein aelteres Kind Elterngeld bezogen haben.
Teilzeitarbeit zwischen den Kindern kann sich positiv auswirken. Die Elterngeldmonate werden ausgeklammert, die Teilzeitmonate mit Einkommen bleiben im Bemessungszeitraum.
Moeglicherweise ja. Ein Wechsel in Steuerklasse III kann das Elterngeld-Netto erhohen. Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen.
Ja, beide Elternteile erhalten den Geschwisterbonus auf ihr jeweiliges Elterngeld, sofern das Geschwisterkind mit im Haushalt lebt.
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