Kurze Antwort
Bei einer Fruehgeburt erhalten Eltern bis zu 4 zusaetzliche Monate Basiselterngeld. Die Anzahl der Zusatzmonate richtet sich danach, wie viele Wochen das Kind vor dem errechneten Termin geboren wurde. Zusaetzlich gilt ein verlaengerter Mutterschutz von 12 Wochen.
6 Wochen vor ET
+1 Monat Elterngeld
8 Wochen vor ET
+2 Monate Elterngeld
12 Wochen vor ET
+3 Monate Elterngeld
16 Wochen vor ET
+4 Monate Elterngeld
Mutterschutz
12 Wochen nach Geburt
Seit der BEEG-Reform erhalten Eltern von Fruehgeborenen zusaetzliche Bezugsmonate beim Basiselterngeld. Die Staffelung richtet sich nach dem zeitlichen Abstand zwischen der tatsaechlichen Geburt und dem errechneten Entbindungstermin (ET):
Die zusaetzlichen Monate stehen beiden Elternteilen gemeinsam zur Verfuegung und koennen frei aufgeteilt werden. Der Nachweis erfolgt ueber den Mutterpass oder eine aerztliche Bescheinigung.
Beispiel: Markus und Julia erwarten ihr erstes Kind. Julia (30, Ingenieurin) verdient 3.500 EUR netto. Das Kind kommt 9 Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt.
Julia und Markus koennten zum Beispiel aufteilen: Julia 10 Monate, Markus 4 Monate, plus 2 zusaetzliche Monate frei verteilt. Das ergibt bis zu 10 x 1.800 EUR = 18.000 EUR allein fuer Julia.
Jetzt Elterngeld bei Fruehgeburt berechnen
Zum RechnerBei einer Fruehgeburt gilt ein verlaengerter Mutterschutz von 12 Wochen nach der Entbindung statt der ueblichen 8 Wochen (§3 Abs. 2 MuSchG). Zusaetzlich werden die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten, an den nachgeburtlichen Mutterschutz angehaengt.
Beispiel: Wenn Ihr Kind 4 Wochen vor dem ET kommt, haben Sie von den 6 Wochen vor der Geburt nur 2 Wochen nutzen koennen. Die fehlenden 4 Wochen werden zu den 12 Wochen nach der Geburt addiert = 16 Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz.
Waehrend des Mutterschutzes erhalten Sie Mutterschaftsgeld, das auf das Elterngeld angerechnet wird.
Fuer die zusaetzlichen Bezugsmonate muessen Sie die Fruehgeburt nachweisen. Folgende Dokumente werden benoetigt:
Der Antrag auf Elterngeld wird wie ueblich bei der zustaendigen Elterngeldstelle eingereicht. Geben Sie im Antrag die Fruehgeburt an und fuegen Sie die Nachweise bei. Die Elterngeldstelle berechnet dann automatisch die zusaetzlichen Monate.
Tipp: Beantragen Sie das Elterngeld innerhalb der ersten 3 Lebensmonate, da es nur 3 Monate rueckwirkend gezahlt wird.
Ein Kind gilt als Fruehgeburt, wenn es mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren wird. Erst ab dieser Grenze gibt es zusaetzliche Bezugsmonate beim Elterngeld.
Bei einer Geburt 10 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Sie 2 zusaetzliche Monate Basiselterngeld, da die Grenze von 8 Wochen ueberschritten ist (naechste Stufe waere 12 Wochen).
Die Zusatzmonate sind als Basiselterngeld-Monate konzipiert. Sie koennen diese jedoch in ElterngeldPlus-Monate umwandeln, wobei ein Basismonat zwei Plus-Monaten entspricht.
Die zusaetzlichen Monate stehen beiden Elternteilen gemeinsam zur Verfuegung. Sie koennen frei zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden, unabhaengig von der regulaeren 12+2-Aufteilung.
Die Hoehe pro Monat bleibt gleich -- sie wird nach dem ueblichen Verfahren aus dem Einkommen der 12 Monate vor der Geburt berechnet. Nur die Anzahl der Bezugsmonate erhoht sich.
Auch waehrend eines Krankenhausaufenthalts laeuft das Elterngeld weiter. Die Bezugsmonate beginnen mit dem Geburtsmonat. Es gibt keine Verlaengerung wegen Krankenhausaufenthalt.
Sie benoetigen eine aerztliche Bescheinigung oder den Mutterpass mit dem errechneten Entbindungstermin sowie die Geburtsurkunde. Die Elterngeldstelle berechnet den Abstand automatisch.
Basiselterngeld muss in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden. Die Zusatzmonate verlaengern diesen Zeitraum entsprechend. ElterngeldPlus kann bis zum 32. Lebensmonat bezogen werden.
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