Kurze Antwort
Bei einer Trennung kann die Aufteilung der Elterngeldmonate geaendert werden. Der alleinerziehende Elternteil kann bis zu 14 Monate allein beziehen. Elterngeld wird nicht auf den Unterhalt angerechnet und bleibt dem beziehenden Elternteil vollstaendig erhalten.
Aufteilung
Kann geaendert werden
Alleinerziehend
14 Monate moeglich
Unterhalt
Keine Anrechnung
Aenderungsantrag
Jederzeit moeglich
Wenn sich Eltern waehrend des Elterngeldbezugs trennen, kann die Aufteilung der Bezugsmonate nachtraeglich geaendert werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die urspruengliche Planung nicht mehr passt.
Stellen Sie einen Aenderungsantrag bei der Elterngeldstelle. Noch nicht verbrauchte Monate koennen neu aufgeteilt werden. Bereits bezogene Monate bleiben unveraendert.
Wichtig: Jeder Elternteil beantragt sein Elterngeld separat. Nach der Trennung koennen Sie die Bezugsmonate unabhaengig vom anderen Elternteil aendern, sofern die Gesamtzahl von 12+2 Monaten nicht ueberschritten wird.
Wenn Sie nach der Trennung allein mit dem Kind leben und nicht mehr mit dem anderen Elternteil in einem Haushalt wohnen, koennen Sie als alleinerziehend gelten. Dann stehen Ihnen alle 14 Monate Basiselterngeld allein zu (§4 Abs. 3 BEEG).
Voraussetzungen:
Beispiel: Lena und Jonas trennen sich, als ihre Tochter 4 Monate alt ist. Lena hat 3 Monate Basiselterngeld bezogen, Jonas noch keinen Monat. Lena kann nun als Alleinerziehende die restlichen Monate (bis zu 14 gesamt) allein beziehen.
Jetzt Elterngeld nach Trennung berechnen
Zum RechnerEine der haeufigsten Fragen bei Trennung: Wird Elterngeld auf den Unterhalt angerechnet? Die Antwort: Grundsaetzlich nein.
Das Elterngeld zaehlt beim Kindesunterhalt nicht als Einkommen, soweit es den Mindestbetrag von 300 EUR nicht uebersteigt. Beim Ehegattenunterhalt kann es allerdings als Einkommen beruecksichtigt werden.
Umgekehrt wird Unterhalt nicht auf das Elterngeld angerechnet. Sie erhalten Ihr volles Elterngeld unabhaengig davon, ob und wie viel Unterhalt Sie vom anderen Elternteil bekommen.
Tipp: Lassen Sie sich bei einer Trennung unbedingt familienrechtlich beraten. Die Wechselwirkungen zwischen Elterngeld, Unterhalt und Sorgerecht sind komplex.
Beim Wechselmodell (das Kind lebt abwechselnd bei beiden Elternteilen) wird das Elterngeld aufgeteilt. Beide Elternteile koennen Elterngeld beantragen, muessen sich aber die 12+2 Monate teilen.
Die Berechnung erfolgt fuer jeden Elternteil separat auf Basis seines eigenen Einkommens. Es gibt keinen Anspruch auf 14 Monate als Alleinerziehende beim Wechselmodell, da das Kind nicht ueberwiegend bei einem Elternteil lebt.
Beachten Sie: Die Elterngeldstelle benoetigt eine Erklaerung beider Elternteile ueber die gewuenschte Aufteilung der Bezugsmonate. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht.
Ja, noch nicht verbrauchte Monate koennen per Aenderungsantrag bei der Elterngeldstelle neu aufgeteilt werden. Bereits bezogene Monate bleiben unveraendert.
Ja, wenn Sie als alleinerziehend gelten -- also nicht mehr mit dem anderen Elternteil zusammenwohnen und das Kind ueberwiegend bei Ihnen lebt. Sie muessen eine Meldebescheinigung vorlegen.
Beim Kindesunterhalt wird das Mindestelterngeld (300 EUR) nicht als Einkommen beruecksichtigt. Beim Ehegattenunterhalt kann das Elterngeld als Einkommen beruecksichtigt werden.
Nein, empfangener Unterhalt wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Sie erhalten Ihr volles Elterngeld unabhaengig von Unterhaltszahlungen.
Beim Wechselmodell teilen sich beide Elternteile die 12+2 Monate. Jeder beantragt separat. Ein Anspruch auf 14 Monate als Alleinerziehende besteht beim Wechselmodell nicht.
Fuer Monate, die der andere Elternteil bereits beantragt hat, ist seine Zustimmung noetig. Fuer noch nicht beantragte Monate koennen Sie die Aufteilung unter Umstaenden allein aendern.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie nicht mehr mit dem anderen Elternteil zusammenwohnen. Massgeblich ist die Meldebescheinigung. Der Status kann auch rueckwirkend fuer kuenftige Monate gelten.
Nein, die Hoehe Ihres Elterngeldes bleibt gleich, da sie auf Ihrem eigenen Einkommen der 12 Monate vor der Geburt basiert. Nur die Anzahl der verfuegbaren Monate kann sich aendern.
Kostenloser Rechner mit allen Steuerklassen, Bonusoptionen und Optimierungstipps. In 15 Minuten zum Ergebnis.