Kurze Antwort
Die Arbeitgeberbescheinigung dokumentiert dein Einkommen im Bemessungszeitraum fuer die Elterngeld-Berechnung. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sie auszustellen. Sie enthaelt Bruttoeinkommen, Arbeitszeit und Sonderzahlungen der letzten 12 Monate.
Zweck
Einkommensnachweis fuer Berechnung
Pflicht
Arbeitgeber muss ausstellen (§ 9 BEEG)
Inhalt
Brutto, Arbeitszeit, Sonderzahlungen
Zeitraum
12 Monate vor Geburt/Mutterschutz
Die Arbeitgeberbescheinigung fuer das Elterngeld enthaelt alle Informationen, die die Elterngeldstelle fuer die Berechnung benoetigt:
Die Bescheinigung hat ein standardisiertes Format, das von der Elterngeldstelle vorgegeben wird. Viele Arbeitgeber nutzen das offizielle Formular.
Dein Arbeitgeber ist nach § 9 BEEG gesetzlich verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen. So gehst du vor:
Bei mehreren Arbeitgebern im Bemessungszeitraum brauchst du von jedem eine Bescheinigung -- auch von frueheren Arbeitgebern.
Tipp: Wenn der Arbeitgeber sich weigert oder stark verzoegert, kannst du ersatzweise deine Gehaltsabrechnungen und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung einreichen.
Berechne dein Elterngeld
Zum RechnerBei der Arbeitgeberbescheinigung treten oft Probleme auf:
Nein, die Ausstellung ist gesetzliche Pflicht nach § 9 BEEG. Bei Weigerung kannst du die Elterngeldstelle informieren -- sie kann den Arbeitgeber direkt zur Ausstellung auffordern.
Offiziell muss sie "unverzueglich" ausgestellt werden. In der Praxis dauert es 1-4 Wochen. Grosse Unternehmen mit Personalabteilung sind meist schneller als kleine Betriebe.
Als Ersatz ja, aber die Arbeitgeberbescheinigung wird bevorzugt. Sie enthaelt alle relevanten Informationen in standardisierter Form und erleichtert die Bearbeitung durch die Elterngeldstelle.
Ja, die Bescheinigung muss vom Arbeitgeber oder einer bevollmaechtigten Person unterschrieben und gestempelt sein. Digitale Bescheinigungen werden in manchen Bundeslaendern akzeptiert.
Die Gehaltserhoehung muss in der Bescheinigung monatsgenau abgebildet sein. Jeder Monat wird mit dem tatsaechlichen Brutto angegeben -- nicht mit einem Durchschnitt.
Kurzarbeitergeld wird separat ausgewiesen. Monate mit Kurzarbeit koennen auf Antrag aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden.
Ja, auch Minijob-Einkommen wird beim Elterngeld beruecksichtigt. Dein Minijob-Arbeitgeber muss eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Nein, die Bescheinigung muss vom Arbeitgeber stammen. Selbst erstellte Nachweise werden nicht akzeptiert. Gehaltsabrechnungen koennen als Ersatznachweis dienen.
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