Kurze Antwort
Ja, Elterngeld wird rueckwirkend fuer maximal 3 Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Stellst du den Antrag also im 4. Lebensmonat, erhaeltst du Elterngeld ab dem 1. Monat. Spaeter gestellte Antraege fuehren zum Verlust frueherer Monate.
Rueckwirkung
Max. 3 Lebensmonate
Verlorene Monate
Nicht nachholbar
Empfehlung
Antrag in den ersten 3 Monaten
Wichtig
Keine absolute Antragsfrist
Das BEEG erlaubt eine rueckwirkende Zahlung von maximal 3 Lebensmonaten vor dem Monat der Antragstellung (§ 7 Abs. 1 BEEG). Konkrete Beispiele:
Verlorene Monate koennen nicht nachgeholt werden. Das Elterngeld fuer diese Monate verfaellt endgueltig.
Die finanziellen Folgen einer verspaeteten Antragstellung koennen erheblich sein:
Empfehlung: Stelle den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate. Wenn du die Geburtsurkunde noch nicht hast, reiche den Antrag trotzdem ein und ergaenze die Urkunde spaeter. Der Eingang des Antrags zaehlt, nicht die Vollstaendigkeit.
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Zum RechnerIn bestimmten Situationen gelten besondere Regeln:
Die 3-Monats-Frist ist keine absolute Verjaeherung: Theoretisch kannst du Elterngeld auch noch Jahre spaeter beantragen -- aber nur die letzten 3 Monate vor Antragstellung werden rueckwirkend gezahlt.
Nein, es gibt keine absolute Antragsfrist. Aber durch die 3-Monats-Rueckwirkung verlierst du bei spaeter Antragstellung Geld. Theoretisch kannst du auch noch nach Jahren beantragen.
Es zaehlt das Datum, an dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht. Bei Online-Antraegen ist das der Zeitpunkt der digitalen Einreichung, bei Post der Eingangsstempel.
Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden. Ein vorher eingereichter Antrag ist unwirksam. Warte auf die Geburt und reiche dann sofort ein.
Ja, du kannst frei waehlen, fuer welche Lebensmonate du Elterngeld beantragst. Es muessen nicht die ersten Monate sein -- aber die 3-Monats-Rueckwirkung gilt trotzdem.
Die Elterngeldstellen verschicken keine automatischen Erinnerungen. Informiere dich selbst rechtzeitig -- am besten schon waehrend der Schwangerschaft -- ueber die noetige Antragstellung.
Ja, die Frist gilt fuer beide Elternteile gleich. Auch der Vater muss seine Partnermonate rechtzeitig beantragen, um kein Geld zu verlieren.
Jeder Elternteil beantragt sein Elterngeld separat. Die verspaetete Antragstellung des einen Partners hat keine Auswirkung auf den Anspruch des anderen.
Nein, die 3-Monats-Rueckwirkung ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verlaengert werden. Auch in Haertefaellen gibt es keine Ausnahme von dieser Regel.
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