Kurze Antwort
Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch um 1/12 pro vollem Elternzeitmonat kuerzen (§17 BEEG). Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit bleibt erhalten und kann nach der Rueckkehr genommen werden. Die Kuerzung muss vom Arbeitgeber erklaert werden.
Kuerzung
1/12 pro vollem Monat
Rechtsgrundlage
§17 BEEG
Resturlaub
Bleibt erhalten
Kuerzungserklaerung
Muss vom Arbeitgeber kommen
Gemaess §17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub fuer jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwoelftel kuerzen. Dies ist ein Recht des Arbeitgebers, keine Pflicht -- er kann auf die Kuerzung auch verzichten.
Beispiel: Bei 30 Urlaubstagen pro Jahr und 12 Monaten Elternzeit: 30 / 12 x 12 = 30 Tage Kuerzung. Der Urlaubsanspruch fuer das Elternzeitjahr waere dann 0 Tage.
Bei 6 Monaten Elternzeit: 30 / 12 x 6 = 15 Tage Kuerzung. Es bleiben 15 Urlaubstage.
Wichtig: Die Kuerzung bezieht sich nur auf volle Kalendermonate. Angefangene Monate werden nicht gekuerzt. Wenn Ihre Elternzeit am 15. Januar beginnt und am 14. Juli endet, sind nur 5 volle Monate (Februar bis Juni) kuerzungsfaehig.
Urlaub, den Sie vor der Elternzeit noch nicht genommen haben, bleibt erhalten. §17 Abs. 2 BEEG regelt: Der Resturlaub kann nach der Elternzeit im laufenden oder im naechsten Urlaubsjahr genommen werden.
Beispiel: Frau Weber hat am Jahresanfang noch 10 Tage Resturlaub aus dem Vorjahr. Am 1. Maerz beginnt ihre Elternzeit. Die 10 Tage Resturlaub verfallen nicht, sondern koennen nach der Rueckkehr genommen werden.
Diese Regelung ist ein wichtiger Schutz fuer Eltern: Waehrend der Urlaub normalerweise bis zum 31. Maerz des Folgejahres verfaellt, wird diese Frist durch die Elternzeit gehemmt.
Tipp: Dokumentieren Sie Ihren Resturlaub vor Beginn der Elternzeit schriftlich, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Jetzt Elterngeld und Elternzeit planen
Zum RechnerWenn Sie waehrend der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, gelten besondere Regeln fuer den Urlaub:
Der Arbeitgeber darf den Urlaub also nicht gleichzeitig kuerzen und den Teilzeit-Urlaub berechnen. Entweder wird der volle Urlaub auf die Teilzeit-Arbeitstage umgerechnet, oder die Kuerzung nach §17 BEEG wird angewendet -- aber nicht beides.
Nach dem Ende der Elternzeit koennen Sie Ihren angesammelten Resturlaub nehmen. Einige Arbeitgeber bieten an, den Resturlaub direkt an die Elternzeit anzuhaengen.
Beachten Sie: Wenn das Arbeitsverhaeltnis nach der Elternzeit endet (Kuendigung, Aufhebungsvertrag), muss der nicht genommene Resturlaub abgegolten werden -- also finanziell ausgezahlt.
Beispiel: Herr Mueller hat nach 12 Monaten Elternzeit 15 Tage Resturlaub. Sein Arbeitsverhaeltnis endet. Er erhaelt 15 Tage Urlaubsabgeltung (Tagessatz = Monatsgehalt / Arbeitstage pro Monat).
Tipp: Klhaeren Sie vor der Rueckkehr mit Ihrem Arbeitgeber, wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen und ob eine Kuerzung vorgenommen wurde.
Ja, der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub um 1/12 pro vollem Kalendermonat Elternzeit kuerzen. Er muss dies aber ausdruecklich erklaeren -- automatisch passiert die Kuerzung nicht.
Resturlaub verfaellt nicht waehrend der Elternzeit. Er wird auf die Zeit nach der Elternzeit uebertragen und kann im laufenden oder naechsten Urlaubsjahr nach Rueckkehr genommen werden.
Der Urlaubsanspruch wird auf die Teilzeit-Arbeitstage umgerechnet. Bei 3 Arbeitstagen pro Woche statt 5 haben Sie z.B. 18 statt 30 Urlaubstage. Eine zusaetzliche Kuerzung nach §17 BEEG ist nicht zulaessig.
Ja, die Kuerzung erfolgt nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss eine ausdrueckliche Kuerzungserklaerung abgeben. Ohne diese Erklaerung bleibt der volle Urlaubsanspruch bestehen.
Ja, viele Arbeitgeber stimmen zu, den Resturlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit zu gewaehren. Besprechen Sie dies rechtzeitig vor Ihrer Rueckkehr.
Nicht genommener Resturlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses finanziell abgegolten werden. Sie erhalten eine Urlaubsabgeltung.
Nein, die Kuerzung gilt nur fuer volle Kalendermonate. Bei einer einwoechigen Elternzeit innerhalb eines Monats findet keine Kuerzung statt.
Resturlaub vor Elternzeit plus anteiliger Jahresurlaub fuer die Monate nach Rueckkehr, minus Kuerzung fuer volle Elternzeitmonate (falls vom Arbeitgeber erklaert).
Kostenloser Rechner mit allen Steuerklassen, Bonusoptionen und Optimierungstipps. In 15 Minuten zum Ergebnis.