Kurze Antwort
Der Steuerklassenwechsel muss so erfolgen, dass die guenstigere Steuerklasse (SK 3) in mindestens 7 der 12 Monate des Bemessungszeitraums gilt. In der Praxis bedeutet das: mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beim Finanzamt beantragen.
Regel
SK 3 muss in 7 von 12 Monaten gelten
Praxis
7 Monate vor Mutterschutz-Beginn
Ideal
So frueh wie moeglich nach Schwangerschaftstest
Bearbeitungszeit
2--4 Wochen beim Finanzamt
Die Elterngeldstelle prueft, welche Steuerklasse im Bemessungszeitraum ueberwiegend galt. "Ueberwiegend" heisst: mindestens 7 der 12 Monate. Nur diese Steuerklasse wird fuer die Berechnung des Elterngeld-Nettos herangezogen.
Warum 7 Monate? Weil 7 von 12 Monaten die einfache Mehrheit darstellen. Mit 7 Monaten in SK 3 hast du die guenstigere Klasse als ueberwiegende SK festgelegt. Bei genau 6 Monaten in jeder SK wuerde die SK angewendet, die zuletzt galt.
Bemessungszeitraum fuer Muetter: Die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Monate mit Mutterschaftsgeld eines aelteren Kindes oder krankheitsbedingtem Einkommensausfall werden ausgeklammert und der Zeitraum nach vorne verschoben.
Bemessungszeitraum fuer Vaeter: Die 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Da Vaeter keinen Mutterschutz haben, ist der Zeitraum etwas laenger. Auch hier gelten Ausnahmen fuer bestimmte Einkommensausfaelle.
Die Fristberechnung haengt vom errechneten Geburtstermin ab:
Beispiel 1: ET 15. November
Beispiel 2: ET 1. Juli
Tipp: Rechne grosszuegig. Der Antrag beim Finanzamt kann 2--4 Wochen dauern. Plane also mindestens einen Monat Puffer ein. Im Zweifelsfall gilt: Je frueher, desto besser.
Berechne deinen Mutterschutz-Beginn fuer die Fristplanung
Zum RechnerWenn der Steuerklassenwechsel zu spaet erfolgt, hat das konkrete Folgen:
Sonderfaelle:
Fazit: Der Steuerklassenwechsel ist zeitkritisch. Plane ihn als eine der ersten Massnahmen nach dem positiven Schwangerschaftstest.
So gehst du beim Steuerklassenwechsel fuer das Elterngeld vor:
Benoetigte Unterlagen:
Dann haettest du nur 6 von 12 Monaten mit der neuen SK -- das reicht nicht fuer die Mehrheit. In diesem Fall wird die vorherige SK zur Berechnung herangezogen.
Ja, wenn die neue SK am 1. des Monats gilt, zaehlt der gesamte Monat. Achte darauf, dass der Arbeitgeber die SK rechtzeitig umstellt.
Ja, die gleiche 7-von-12-Regel gilt fuer Vaeter. Der Bemessungszeitraum ist die 12 Monate vor dem Geburtsmonat.
Bei einer Fruehgeburt verschiebt sich der Bemessungszeitraum nach vorne. Ein knapper Steuerklassenwechsel koennte dadurch nicht mehr ausreichen.
Ja, seit 2020 ist ein mehrfacher Wechsel pro Jahr moeglich. Du kannst also vor der Geburt in SK 3 und danach wieder zurueckwechseln.
In der Regel 2--4 Wochen. Bei Einreichung ueber ELSTER oft schneller. Plane genuegend Vorlauf ein.
Ja, beide Ehepartner muessen den Antrag unterschreiben. Ohne Zustimmung des Partners ist ein Wechsel nicht moeglich.
Nein, der Steuerklassenwechsel beim Finanzamt ist kostenlos. Es fallen keine Gebuehren an.
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