Kurze Antwort
Die Geburtsurkunde stellt das Standesamt des Geburtsorts aus, nicht das eures Wohnorts. Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden; Kliniken melden sie meist selbst. Ihr bringt Ausweise, eure Geburtsurkunden, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, sonst die Vaterschaftsanerkennung, und legt den Vornamen fest. Bestellt gleich mehrere Ausfertigungen: Die Urkunden für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe sind gebührenfrei, jede weitere kostet je nach Bundesland rund 10 bis 15 Euro.
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Zuständig
Standesamt des Geburtsorts
Frist
Anzeige binnen 1 Woche (§ 18 PStG)
Kosten
Zweckurkunden gratis, sonst ca. 10–15 €
Dauer
Tage bis wenige Wochen, je nach Stadt
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde, nicht das eures Wohnorts (§ 18 Personenstandsgesetz). Bei einer Klinikgeburt zeigt die Klinik die Geburt in der Regel selbst an und gibt euch dafür ein Formular mit, auf dem ihr Vornamen und Angaben zu den Eltern eintragt. Bei einer Hausgeburt zeigt ihr die Geburt selbst an, mit der Bescheinigung der Hebamme.
Die Frist für die Anzeige beträgt eine Woche ab der Geburt. Die Urkunde selbst könnt ihr auch später bestellen, das Standesamt behält den Eintrag dauerhaft. Für den Elterngeldantrag, das Kindergeld und die Krankenkasse braucht ihr sie aber früh, deshalb lohnt es sich, alles in einem Gang zu erledigen.
Die Liste unterscheidet sich je nach Familienstand:
Viele Standesämter veröffentlichen die genaue Liste auf ihrer Webseite. Ein Anruf vor dem Termin erspart einen zweiten Weg.
Bestellt gleich mehrere Ausfertigungen, weil verschiedene Stellen je eine im Original wollen:
Die drei Zweckurkunden sind gebührenfrei, weil sie nur für diesen Zweck verwendet werden dürfen (sie tragen einen entsprechenden Vermerk). Für die allgemeinen Urkunden verlangen die Standesämter je nach Bundesland etwa 10 bis 15 Euro für die erste und einen kleineren Betrag für jede weitere Ausfertigung im selben Vorgang.
Viele Städte bieten das Bestellen der Geburtsurkunde online an, meist über das Serviceportal der Stadt oder des Landes (etwa service-bw.de, service.berlin.de, bayernportal.de). Die Erstbeurkundung direkt nach der Geburt läuft aber fast überall noch über die Klinikmeldung plus Unterlagen im Original; online bestellt ihr vor allem weitere Ausfertigungen oder Urkunden für ältere Kinder.
Die Zustellung dauert je nach Standesamt zwei Tage bis drei Wochen. In großen Städten sind die Standesämter nach der Geburt oft ausgelastet; wer die Unterlagen vollständig mitschickt, spart die Nachforderung.
Für die meisten Zwecke reicht die normale Geburtsurkunde. Zwei Varianten sind gelegentlich gefragt:
Sagt beim Standesamt einfach, wofür ihr die Urkunde braucht; die Mitarbeitenden wissen, welche Fassung die jeweilige Stelle akzeptiert.
Die Geburtsurkunde ist der erste Schritt, weil alle anderen Anträge sie brauchen: Krankenkasse (Familienversicherung), Kindergeld (rückwirkend nur sechs Monate), Elterngeld (rückwirkend nur drei Lebensmonate), Steuer-ID, Kita. Die Checkliste nach der Geburt ordnet die elf Schritte in der Reihenfolge, in der die Stellen einander brauchen, mit Datum aus eurem Geburtstermin, der Unterlagenliste je Antrag und der Adresse eurer Elterngeldstelle.
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Die Klinik zeigt nur die Geburt an. Die Urkunde selbst bestellt ihr beim Standesamt, meist mit dem Formular, das ihr in der Klinik ausfüllt, plus euren Unterlagen. Manche Kliniken sammeln die Unterlagen ein und leiten alles weiter; fragt auf der Wochenbettstation nach.
Die Ausfertigungen für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe sind gebührenfrei. Allgemeine Urkunden kosten je nach Bundesland etwa 10 bis 15 Euro, weitere Ausfertigungen im selben Vorgang weniger.
Zwischen zwei Tagen und drei Wochen, abhängig vom Standesamt und der Jahreszeit. Große Städte brauchen länger. Vollständige Unterlagen beschleunigen es am meisten.
Weitere Ausfertigungen fast überall über das Serviceportal der Stadt oder des Landes. Die erste Beurkundung nach der Geburt braucht meist die Originale, entweder über die Klinik oder persönlich beim Standesamt.
Dann steht der Vater nur mit einer Vaterschaftsanerkennung in der Urkunde. Die geht schon vor der Geburt beim Jugendamt, Standesamt oder Notar, mit Zustimmung der Mutter. Ohne Anerkennung wird die Urkunde ohne Vater ausgestellt und später ergänzt.
Die Ausfertigung mit dem Vermerk „für Elterngeld" im Original. Eine Kopie reicht in den meisten Bundesländern nicht; bei ElterngeldDigital wird die Urkunde hochgeladen und das Original teils nachgefordert.
Die Vornamenserklärung muss vor der Beurkundung vorliegen, sonst gibt es keine Urkunde. Wer sich noch nicht sicher ist, sollte zuerst entscheiden; eine spätere Änderung ist ein eigenes Verfahren.
Ja, beim Standesamt des Geburtsorts, oft online. Ihr braucht Ausweis und die Angaben zur Geburt. Für Elterngeld und Kindergeld nach einer weiteren Geburt braucht ihr aber die Urkunde des neuen Kindes.
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