Kurze Antwort
Fuer 14 Monate Basiselterngeld muessen beide Elternteile jeweils mindestens 2 Monate beziehen und dabei Einkommensverlust haben. Alleinerziehende erhalten automatisch 14 Monate ohne Partnerbeteiligung.
Voraussetzung
Beide Eltern mind. 2 Monate
Alleinerziehende
Automatisch 14 Monate
Aufteilung
Frei waehlbar (z.B. 12+2, 10+4, 7+7)
Als Plus
28 Monate ElterngeldPlus
Der Gesamtanspruch auf Basiselterngeld betraegt grundsaetzlich 12 Monate. Er erhoet sich um 2 zusaetzliche Monate, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und mindestens ein Elternteil Einkommensverlust hat.
Konkret muessen folgende Bedingungen erfuellt sein:
Ein Elternteil kann maximal 12 Basismonate beziehen. Die verbleibenden 2 Monate gehen an den anderen Elternteil.
Alleinerziehende erhalten automatisch 14 Monate Basiselterngeld, ohne dass ein Partner Monate uebernehmen muss. Die Voraussetzungen:
Es reicht, wenn eine der beiden Bedingungen erfuellt ist. Der Status muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen.
Wichtig: Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, aber getrennt leben, muss der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Alleinerziehenden-Status nachweisen (z.B. durch Meldebescheinigung).
Berechne die optimale Aufteilung
Zum RechnerFamilien nutzen die 14 Monate auf unterschiedliche Weise:
Klassisch (12+2):
Partnerschaftlich (7+7):
Flexibel (10+4):
Welches Modell am besten passt, haengt vom Einkommen, den Karriereperspektiven und den persoenlichen Wuenschen ab.
Dann bleiben nur 12 Monate Gesamtanspruch. Die 2 zusaetzlichen Monate gibt es nur, wenn beide Eltern mindestens 2 Monate beziehen. Du kannst sie nicht allein beanspruchen (ausser als Alleinerziehende).
Ja, aber bei gleichzeitigem Basiselterngeld verkuerzt sich die Gesamtdauer. Gleichzeitige Monate zaehlen fuer beide. Beispiel: 1 Monat gleichzeitig = 2 Monate verbraucht.
Nein, sie koennen auch getrennt genommen werden. Der Vater kann z.B. Monat 1 und Monat 7 waehlen. Eine zusammenhaengende Nutzung ist organisatorisch aber einfacher.
Durch alleiniges Sorgerecht (Sorgerechtsbeschluss) oder Meldebescheinigung, die zeigt, dass der andere Elternteil nicht im Haushalt lebt. Die Elterngeldstelle prueft den Status.
Ja, 2 Basismonate = 4 ElterngeldPlus-Monate. Der Vater erhaelt dann den halben Betrag fuer die doppelte Dauer. Das kann bei Teilzeitarbeit guenstiger sein.
Die bei Antragstellung festgelegte Aufteilung bleibt bestehen. Eine Aenderung ist moeglich, solange betroffene Monate noch nicht begonnen haben. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann ggf. als Alleinerziehende 14 Monate beanspruchen.
Nur bei Fruehgeburten (6+ Wochen vor Termin) gibt es zusaetzliche Basismonate. Ansonsten sind 14 Monate das Maximum -- verlaengerbar durch Umwandlung in ElterngeldPlus.
Wenn der Vater vorher Vollzeit gearbeitet hat und waehrend der 2 Monate nur einen Minijob ausubt, liegt Einkommensverlust vor. Entscheidend ist, dass das Einkommen niedriger ist als vorher.
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