Kurze Antwort
Ja, Elterngeld ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt: Es erhoht den Steuersatz auf Ihr uebriges Einkommen. Das kann zu einer Steuernachzahlung fuehren. Elterngeld muss in der Steuererklaerung angegeben werden.
Steuerfrei
Ja (§3 Nr. 67 EStG)
Progressionsvorbehalt
Ja, erhoht Steuersatz
Steuererklaerung
Pflichtangabe
Ab 410 EUR
Pflichtveranlagung
Elterngeld ist gemaess §3 Nr. 67 EStG von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet: Auf das Elterngeld selbst zahlen Sie keine Einkommensteuer. Es wird nicht zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet.
Das gilt fuer alle Varianten:
Diese Steuerfreiheit gilt auch fuer den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag. Das gesamte Elterngeld ist steuerfrei -- es gibt keine Teilbesteuerung.
Obwohl das Elterngeld selbst steuerfrei ist, wirkt es sich ueber den Progressionsvorbehalt auf Ihre Steuerlast aus. Das funktioniert so:
Vereinfachtes Beispiel: Lisa hat 20.000 EUR steuerpflichtiges Einkommen und 12.000 EUR Elterngeld. Der Steuersatz wird auf Basis von 32.000 EUR berechnet (z.B. 22% statt 18%). Dieser hoehere Satz wird aber nur auf die 20.000 EUR angewendet. Ergebnis: 20.000 x 22% = 4.400 EUR statt 20.000 x 18% = 3.600 EUR. Mehrbelastung: 800 EUR.
Jetzt Elterngeld und Steuerauswirkung berechnen
Zum RechnerWer Elterngeld bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklaerung verpflichtet, sofern das Elterngeld mehr als 410 EUR im Jahr betrug. Da das Mindestelterngeld bereits 300 EUR/Monat betraegt, betrifft dies praktisch alle Elterngeldempfaenger.
Das Elterngeld wird in der Steuererklaerung unter Lohnersatzleistungen eingetragen. Die Elterngeldstelle sendet Ihnen eine Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen koennen.
Tipp: Pruefen Sie, ob die Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung fuer Sie guenstiger ist. Wenn ein Partner Elterngeld bezogen hat, kann die Einzelveranlagung den Progressionsvorbehalt reduzieren.
Beispiel: Familie Mueller. Herr Mueller (Ingenieur) verdient 55.000 EUR brutto jaehrlich. Frau Mueller bezog 10 Monate Basiselterngeld a 1.400 EUR = 14.000 EUR plus 2 Monate Gehalt a 3.200 EUR = 6.400 EUR.
Bei Zusammenveranlagung:
Tipp: Legen Sie monatlich ca. 100 EUR zurueck, um die moegliche Nachzahlung abzufedern. Der genaue Betrag haengt von Ihrer individuellen Steuersituation ab.
Nein, Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, der den Steuersatz auf Ihr uebriges Einkommen erhoht und zu einer Steuernachzahlung fuehren kann.
Das Elterngeld wird zum steuerpflichtigen Einkommen addiert, um den Steuersatz zu ermitteln. Dieser hoehere Satz wird nur auf das steuerpflichtige Einkommen angewendet, nicht auf das Elterngeld selbst.
Das haengt von Ihrer individuellen Situation ab. Typischerweise liegt die Nachzahlung bei 500-2.000 EUR pro Jahr. Je hoeher das Elterngeld und das sonstige Einkommen, desto hoeher die Nachzahlung.
Ja, ab 410 EUR Elterngeld pro Jahr sind Sie zur Abgabe einer Steuererklaerung verpflichtet. Da bereits 2 Monate Mindestelterngeld diese Grenze ueberschreiten, betrifft dies fast alle Eltern.
Das haengt vom Einzelfall ab. Wenn ein Partner viel Elterngeld bezogen hat, kann die Einzelveranlagung den Progressionsvorbehalt reduzieren. Lassen Sie sich steuerlich beraten.
Elterngeld wird als Lohnersatzleistung in der Anlage N unter Progressionsvorbehalt eingetragen. Die Elterngeldstelle sendet Ihnen eine jaehrliche Bescheinigung ueber die Hoehe.
Ja, der Progressionsvorbehalt gilt fuer alle Elterngeld-Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Das gesamte bezogene Elterngeld erhoht den Steuersatz.
Nein, der Progressionsvorbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben und laesst sich nicht vermeiden. Sie koennen aber durch geschickte Steuergestaltung (z.B. Wahl der Veranlagungsart) die Auswirkung minimieren.
Indirekt ja. Da der Progressionsvorbehalt die Einkommensteuer erhoht, steigt auch die Kirchensteuer (als Zuschlag zur Einkommensteuer) entsprechend.
Nein, Elterngeld und Steuern sind getrennte Vorgaenge. Eine Steuernachzahlung bedeutet nicht, dass Sie Elterngeld zurueckzahlen. Sie zahlen lediglich hoehere Steuern auf Ihr sonstiges Einkommen.
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