Kurze Antwort
Ja, Elterngeld ist in der Steuererklaerung als Lohnersatzleistung pflichtmaessig anzugeben. Ab 410 EUR Elterngeld pro Jahr besteht eine Pflichtveranlagung. Die Angabe erfolgt in der Anlage N oder bei Selbstaendigen in der Anlage S.
Pflichtangabe
Ja, immer
Pflichtveranlagung
Ab 410 EUR/Jahr
Anlage
Anlage N (Zeile Lohnersatzleistungen)
Bescheinigung
Von der Elterngeldstelle
Obwohl Elterngeld steuerfrei ist, muessen Sie es in der Steuererklaerung angeben. Die Pflicht ergibt sich aus dem Progressionsvorbehalt: Das Finanzamt benoetigt die Angabe, um den korrekten Steuersatz auf Ihr uebriges Einkommen zu berechnen.
Ab 410 EUR Elterngeld pro Kalenderjahr sind Sie zur Abgabe einer Steuererklaerung verpflichtet (§46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Da das Mindestelterngeld bereits 300 EUR pro Monat betraegt, ueberschreiten Sie diese Grenze nach weniger als 2 Monaten.
Die Frist fuer die Steuererklaerung ist der 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28./29. Februar des uebernnaechsten Jahres).
Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung mit Progressionsvorbehalt eingetragen:
Sie benoetigen die Elterngeld-Bescheinigung Ihrer Elterngeldstelle. Diese erhalten Sie automatisch zum Jahresende oder auf Anfrage. Die Bescheinigung weist den Gesamtbetrag des im Kalenderjahr erhaltenen Elterngeldes aus.
Wichtig: Tragen Sie den tatsaechlich erhaltenen Betrag ein, nicht den bewilligten. Wenn sich die Hoehe waehrend des Jahres geaendert hat, ist die Bescheinigung massgeblich.
Jetzt Elterngeld und Steuerauswirkung berechnen
Zum RechnerBei Ehepaaren stellt sich die Frage: Zusammen- oder Einzelveranlagung? Der Progressionsvorbehalt wirkt sich je nach Variante unterschiedlich aus:
Zusammenveranlagung: Das Elterngeld beider Partner wird addiert und erhoht den gemeinsamen Steuersatz. Bei grossem Einkommensunterschied oft trotzdem guenstiger durch den Splittingtarif.
Einzelveranlagung: Das Elterngeld erhoht nur den individuellen Steuersatz. Kann vorteilhaft sein, wenn ein Partner viel Elterngeld und wenig sonstiges Einkommen hat.
Tipp: Berechnen Sie beide Varianten oder lassen Sie sich steuerlich beraten. Die Differenz kann mehrere hundert Euro betragen.
Vermeiden Sie diese haeufigen Fehler:
Tipp: Pruefen Sie auch, ob Sie Kinderbetreuungskosten (ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wieder arbeiten) als Sonderausgaben absetzen koennen.
Ja, ab 410 EUR Elterngeld pro Jahr besteht eine Pflichtveranlagung. Da bereits 2 Monate Mindestelterngeld diese Grenze ueberschreiten, muessen praktisch alle Elterngeldempfaenger eine Steuererklaerung abgeben.
Als Arbeitnehmer in der Anlage N unter Lohnersatzleistungen. In ELSTER finden Sie es unter Einkommensersatzleistungen. Sie benoetigen die Bescheinigung Ihrer Elterngeldstelle.
Das Finanzamt erhaelt die Daten direkt von der Elterngeldstelle. Fehlende Angaben fuehren zu Nachfragen und koennten als unvollstaendige Erklaerung gewertet werden. Geben Sie das Elterngeld immer an.
Ja, beruflich bedingte Ausgaben wie Fortbildungen, Fachliteratur oder Bewerbungskosten koennen auch waehrend der Elternzeit als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Ja, auch Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss als Lohnersatzleistung angegeben werden. Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Ja, die 410-EUR-Grenze gilt fuer alle Elterngeld-Varianten zusammen. Auch bei ElterngeldPlus mit niedrigeren Monatsbetraegen wird die Grenze schnell ueberschritten.
Ja, Ehepaare koennen zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung waehlen. Bei Elterngeld kann die Einzelveranlagung unter Umstaenden guenstiger sein. Berechnen Sie beide Varianten.
Die Frist ist der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlaengert sich die Frist bis Ende Februar des uebernnaechsten Jahres.
Kostenloser Rechner mit allen Steuerklassen, Bonusoptionen und Optimierungstipps. In 15 Minuten zum Ergebnis.