Kurze Antwort
Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass Elterngeld zwar steuerfrei ist, aber den Steuersatz auf das uebrige Einkommen erhoht. Dadurch kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Je hoeher das Elterngeld und das sonstige Einkommen, desto staerker die Auswirkung.
Elterngeld
Steuerfrei
Steuersatz
Wird erhoht
Nachzahlung
500-2.000 EUR typisch
Rechtsgrundlage
§32b EStG
Der Progressionsvorbehalt ist in §32b EStG geregelt. Er betrifft nicht nur Elterngeld, sondern auch Arbeitslosengeld, Krankengeld und andere Lohnersatzleistungen.
Die Berechnung erfolgt in 3 Schritten:
Das Ergebnis: Sie zahlen auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen einen hoeheren Steuersatz, als Sie ohne Elterngeld zahlen muessten. Das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei.
Beispiel: Frau Schmidt (Lehrerin) hatte im Steuerjahr folgende Einkuenfte:
Ohne Progressionsvorbehalt: Steuersatz auf 18.000 EUR = ca. 14%. Steuer: 2.520 EUR.
Mit Progressionsvorbehalt: Steuersatz wird auf 27.600 EUR berechnet = ca. 19%. Dieser Satz wird auf 18.000 EUR angewendet. Steuer: 3.420 EUR.
Mehrbelastung: ca. 900 EUR.
Wenn durch den Lohnsteuerabzug waehrend der 6 Arbeitsmonate weniger einbehalten wurde als 3.420 EUR geschuldet sind, kommt es zur Nachzahlung.
Jetzt Elterngeld und Steuereffekt berechnen
Zum RechnerDie Auswirkung des Progressionsvorbehalts ist umso staerker, je:
Besonders betroffen sind:
Weniger betroffen sind Eltern mit niedrigem Einkommen, da dort die Steuersaetze ohnehin gering sind.
Sie koennen die Auswirkung des Progressionsvorbehalts nicht vermeiden, aber minimieren:
Tipp: Wenn Sie wissen, dass eine Nachzahlung droht, koennen Sie beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen, um die Last zu verteilen.
Typischerweise zwischen 500 und 2.000 EUR pro Jahr. Die genaue Hoehe haengt von Ihrem Einkommen, der Hoehe des Elterngeldes und der Veranlagungsart ab.
Nein, der Progressionsvorbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie koennen aber die Auswirkung durch die richtige Veranlagungsart und Nutzung von Steuerfreibetraegen minimieren.
Ja, auch das Mindestelterngeld von 300 EUR unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Bei niedrigem Gesamteinkommen ist die Auswirkung allerdings minimal.
Eine grobe Schaetzung: Multiplizieren Sie das Elterngeld mit Ihrem Grenzsteuersatz (z.B. 30%). Bei 12.000 EUR Elterngeld und 30% Grenzsteuersatz ergibt das ca. 3.600 EUR, die tatsaechliche Nachzahlung ist meist geringer.
Grundsaetzlich ja, wenn sie im Steuerbescheid festgesetzt wird. Sie koennen beim Finanzamt aber eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen, wenn Sie die Summe nicht auf einmal aufbringen koennen.
Ja, da der Solidaritaetszuschlag an die Einkommensteuer gekoppelt ist, erhoht sich auch dieser durch den Progressionsvorbehalt. Ebenso die Kirchensteuer, falls Sie kirchensteuerpflichtig sind.
Nein, der Progressionsvorbehalt gilt fuer alle Elterngeld-Varianten gleich. Entscheidend ist die Gesamtsumme des im Kalenderjahr erhaltenen Elterngeldes.
Ohne steuerpflichtiges Einkommen gibt es keinen Progressionsvorbehalt, da kein Einkommen vorhanden ist, auf das ein erhoehter Steuersatz angewendet werden koennte. Die Nachzahlung ist dann null.
Kostenloser Rechner mit allen Steuerklassen, Bonusoptionen und Optimierungstipps. In 15 Minuten zum Ergebnis.