Kurze Antwort
Ja, auch bei Adoption besteht Anspruch auf Elterngeld. Der Anspruch beginnt ab dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt. Das Kind muss unter 8 Jahren sein. Es stehen 12+2 Monate Basiselterngeld zur Verfuegung, allerdings ohne Mutterschutz.
Anspruch
Ja, ab Aufnahme des Kindes
Altersgrenze
Kind unter 8 Jahren
Bezugsdauer
12+2 Monate
Mutterschutz
Entfaellt bei Adoption
Adoptiveltern haben gemaess §1 Abs. 3 BEEG den gleichen Anspruch auf Elterngeld wie leibliche Eltern. Der entscheidende Unterschied: Der Anspruch beginnt nicht mit der Geburt, sondern mit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt.
Das bedeutet: Die 14 Lebensmonate, in denen Basiselterngeld bezogen werden kann, zaehlen ab dem Tag der Haushaltsaufnahme, nicht ab dem Geburtstag des Kindes.
Voraussetzungen:
Die Hoehe des Elterngeldes berechnet sich wie bei leiblichen Eltern auf Basis des Einkommens der 12 Monate vor Aufnahme des Kindes. Die Ersatzrate betraegt 65-100% je nach Einkommenshoehe.
Beispiel: Familie Weber adoptiert ein 2-jaehriges Kind. Herr Weber (40, Lehrer) verdient 3.200 EUR netto. Sein Elterngeld: 3.200 x 65% = 2.080 EUR (gedeckelt auf 1.800 EUR/Monat).
Wichtige Besonderheit: Bei Adoption gibt es keinen Mutterschutz und kein Mutterschaftsgeld. Dafuer stehen die vollen 12+2 Monate fuer die freie Aufteilung zur Verfuegung, ohne dass Mutterschutzmonate abgezogen werden.
Tipp: Auch bei Adoptionen gilt die Einkommensgrenze von 175.000 EUR (seit 01.04.2025). Pruefen Sie vorab, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen darunter liegt.
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Zum RechnerAdoptiveltern haben ebenfalls Anspruch auf Elternzeit. Sie muessen die Elternzeit 8 Wochen vor dem geplanten Beginn beim Arbeitgeber anmelden. Bei kurzfristigen Adoptionen kann die Frist verkuerzt werden.
Die Elternzeit betraegt bis zu 3 Jahre pro Kind und muss bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Bis zu 24 Monate koennen zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden.
Der Kuendigungsschutz gemaess §18 BEEG gilt auch fuer Adoptiveltern ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Elternzeit.
Der Anspruch beginnt ab dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt. Die 14 Bezugsmonate zaehlen ab diesem Tag, nicht ab dem Geburtstag des Kindes.
Ja, das Kind muss zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Haushalt unter 8 Jahren alt sein. Bei aelteren Kindern besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Nein, bei Adoption gibt es keinen gesetzlichen Mutterschutz und kein Mutterschaftsgeld. Dafuer stehen Ihnen die vollen 12+2 Monate zur freien Verfuegung.
Sie benoetigen den Beschluss des Familiengerichts zur Adoption oder die Bescheinigung der Adoptionsvermittlungsstelle ueber die Aufnahme des Kindes in Ihren Haushalt.
Bei einer Adoption in Adoptionspflege besteht Anspruch. Bei reiner Vollzeitpflege ohne geplante Adoption ist der Anspruch eingeschraenkt. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
Ja, beide Adoptiveltern koennen Elterngeld beantragen und die 12+2 Monate untereinander aufteilen, genauso wie leibliche Eltern.
Auch bei Auslandsadoptionen besteht Anspruch auf Elterngeld, sobald das Kind in Deutschland in den Haushalt aufgenommen wird. Die Anerkennung der auslaendischen Adoption muss vorliegen.
Ja, wenn Sie bereits ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt haben (leiblich oder adoptiert), erhalten Sie den Geschwisterbonus von 10% beim Elterngeld fuer das Adoptivkind.
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