Kurze Antwort
Ja, beide Eltern koennen gleichzeitig Elterngeld beziehen. Allerdings verbrauchen sie dabei auch beide gleichzeitig Elterngeld-Monate aus dem gemeinsamen Kontingent. Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld reduziert die Gesamtdauer von 14 auf 7 Monate.
Gleichzeitiger Bezug
Ja, moeglich bei Basis und Plus
Monatsverbrauch
Beide Eltern verbrauchen gleichzeitig Monate
Max. Basis gleichzeitig
7 Monate (statt 14 nacheinander)
Besser bei Plus
Gleichzeitiger Plus-Bezug oft sinnvoll
Das Elterngeldgesetz erlaubt es beiden Elternteilen, gleichzeitig Elterngeld zu beziehen. Es gibt keine Vorschrift, dass der Bezug nacheinander erfolgen muss. Jeder Elternteil erhaelt seinen individuellen Betrag basierend auf dem eigenen Einkommen vor der Geburt.
Wichtig zu verstehen: Das Elterngeld-Kontingent ist ein gemeinsamer Topf. Wenn beide Eltern im selben Lebensmonat Basiselterngeld beziehen, werden 2 Monate aus dem Kontingent verbraucht -- nicht einer.
Konkret: Bei 14 Basiselterngeld-Monaten (12 + 2 Partnermonate) bedeutet gleichzeitiger Bezug ueber den gesamten Zeitraum: 14 / 2 = 7 Monate. Danach ist das Kontingent aufgebraucht. Die Gesamtsumme bleibt gleich, aber der Bezugszeitraum halbiert sich.
Trotz des erhoehten Monatsverbrauchs gibt es gute Gruende fuer gleichzeitigen Bezug:
Beispiel: Vater Lukas nimmt die Partnermonate 1 und 2 (gleichzeitig mit dem Mutterschutz von Mutter Jana). Da Janas Elterngeld in diesen Monaten durch Mutterschaftsgeld aufgezehrt wird, gehen de facto keine Elterngeld-Monate verloren. Eine clevere Strategie.
Berechne die optimale Aufteilung fuer euch beide
Zum RechnerEin haeufiges Missverstaendnis: Der gleichzeitige Bezug aendert nicht die Gesamtsumme des Elterngeldes. Er veraendert nur die zeitliche Verteilung.
Vergleichsrechnung:
Anna (Elterngeld: 1.400 EUR) und Ben (Elterngeld: 1.800 EUR):
Die Gesamtsumme ist identisch (20.400 EUR). Der Unterschied: Im zweiten Szenario erhalten sie 2 Monate lang 3.200 EUR statt 1.400 EUR monatlich -- dafuer endet der Bezug 2 Monate frueher.
Finanziell betrachtet ist der gleichzeitige Bezug weder besser noch schlechter. Die Entscheidung haengt von der Lebenssituation ab: Brauchst du kurzzeitig mehr Geld oder langfristig eine Absicherung?
Beim ElterngeldPlus ist gleichzeitiger Bezug oft sinnvoller als beim Basiselterngeld, aus mehreren Gruenden:
Optimales Modell: Beide Eltern arbeiten ab dem 7. Lebensmonat jeweils 25--30 Stunden in Teilzeit. Beide beziehen ElterngeldPlus und erhalten zusaetzlich den Partnerschaftsbonus. Die Familie hat ueber einen langen Zeitraum ein stabiles Gesamteinkommen aus Gehalt und Elterngeld.
Fazit: Gleichzeitiger Bezug ist bei Basiselterngeld nur in bestimmten Situationen sinnvoll (z.B. Partnermonate nach der Geburt). Bei ElterngeldPlus mit Teilzeit und Partnerschaftsbonus ist er oft die optimale Strategie.
Ja, bei gleichzeitigem Bezug verbrauchen beide Eltern je einen Monat aus dem gemeinsamen Kontingent. Zwei gleichzeitige Basismonate entsprechen also zwei verbrauchten Monaten.
Nein, die Gesamtsumme bleibt identisch. Der gleichzeitige Bezug veraendert nur die zeitliche Verteilung, nicht den Gesamtbetrag.
Ja, der Vater kann ab dem 1. Lebensmonat Elterngeld beziehen -- auch gleichzeitig mit dem Mutterschaftsgeld der Mutter.
Die 2 Partnermonate sind zusaetzliche Basiselterngeld-Monate, die nur gewaehrt werden, wenn der zweite Elternteil fuer mindestens 2 Monate weniger verdient als vorher.
Ja, jeder Elternteil erhaelt seinen individuellen Betrag basierend auf seinem eigenen Einkommen. Bei hohem Einkommen beider Eltern koennen theoretisch beide den Hoechstbetrag erhalten.
Ja, im Elterngeld-Antrag werden die gewuenschten Lebensmonate pro Elternteil festgelegt. Gleichzeitige Monate muessen dort angegeben werden.
Der Kuendigungsschutz gilt waehrend der Elternzeit, nicht waehrend des Elterngeldbezugs. Wenn beide Eltern Elternzeit anmelden, haben beide Kuendigungsschutz.
Ja, die Variante wird pro Elternteil und Monat individuell festgelegt. Ein Elternteil kann Basiselterngeld beziehen, waehrend der andere ElterngeldPlus erhaelt.
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