Kurze Antwort
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Sie waehrend des Elterngeldbezugs beitragsfrei versichert, sofern Sie kein weiteres Einkommen haben. Privat Versicherte muessen ihre Beitraege weiter zahlen -- hier gibt es keinen beitragsfreien Zeitraum.
GKV
Beitragsfrei (ohne Zusatzeinkommen)
PKV
Beitraege laufen weiter
Familienversicherung
Moeglich ueber Partner
Arbeitgeberzuschuss PKV
Entfaellt in Elternzeit
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, gilt: Waehrend der Elternzeit und des Elterngeldbezugs sind Sie beitragsfrei in der GKV versichert -- vorausgesetzt, Sie haben kein weiteres beitragspflichtiges Einkommen.
Das bedeutet:
Wichtig: Wenn Sie waehrend der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, fallen auf das Teilzeitgehalt Krankenversicherungsbeitraege an. Das Elterngeld bleibt davon unberuehrt.
Fuer privat Krankenversicherte aendert sich die Beitragssituation waehrend der Elternzeit nachteilig:
Beispiel: Herr Dr. Klein zahlt 650 EUR PKV-Beitrag. Davon uebernahm der Arbeitgeber 50% = 325 EUR. Waehrend der Elternzeit muss er die vollen 650 EUR selbst zahlen. Bei 12 Monaten Elternzeit sind das 3.900 EUR Mehrkosten.
Tipp: Pruefen Sie, ob ein Tarifwechsel in der PKV moeglich ist. Waehrend der Elternzeit koennen Sie in den Basistarif wechseln, der guenstiger sein kann.
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Zum RechnerWaehrend der Elternzeit kann eine Familienversicherung ueber den gesetzlich versicherten Partner eine guenstige Option sein:
Das heisst: Wenn Sie kein weiteres Einkommen neben dem Elterngeld haben, koennen Sie ueber Ihren gesetzlich versicherten Partner familienversichert werden -- auch wenn das Elterngeld ueber 538 EUR liegt.
Fuer freiwillig GKV-Versicherte kann die Familienversicherung den Mindestbeitrag ersparen. Fuer PKV-Versicherte ist sie allerdings nicht moeglich, da ein Wechsel von PKV in GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.
Fuer die Pflegeversicherung gelten dieselben Regeln wie fuer die Krankenversicherung:
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der GKV entfaellt ebenfalls waehrend der beitragsfreien Elternzeit.
Nach der Elternzeit lebt die regulaere Beitragspflicht automatisch wieder auf. Sie muessen nichts neu beantragen -- Ihre Krankenversicherung passt die Beitraege automatisch an, sobald Sie wieder Einkommen beziehen.
Tipp: Informieren Sie Ihre Krankenversicherung rechtzeitig ueber den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit, damit die Beitraege korrekt berechnet werden.
Nein, auf das Elterngeld selbst werden keine Krankenversicherungsbeitraege erhoben. In der GKV sind Sie waehrend der Elternzeit beitragsfrei, in der PKV laufen die Beitraege unabhaengig weiter.
Ja, als GKV-Pflichtversicherte sind Sie waehrend der Elternzeit beitragsfrei versichert, sofern Sie kein weiteres beitragspflichtiges Einkommen haben.
Die PKV-Beitraege laufen waehrend der Elternzeit voll weiter. Der Arbeitgeberzuschuss entfaellt, sodass Sie die Beitraege selbst tragen muessen. Es gibt keine Beitragsfreiheit in der PKV.
Ja, wenn Ihr Partner gesetzlich versichert ist und Ihr Einkommen unter 538 EUR/Monat liegt. Elterngeld zaehlt nicht als Einkommen fuer die Familienversicherungsgrenze.
Nein, Elterngeld zaehlt nicht als Einkommen fuer die Familienversicherungsgrenze von 538 EUR. Sie koennen trotz hohem Elterngeld familienversichert sein.
Da der Arbeitgeberzuschuss entfaellt, zahlen Sie den vollen Beitrag selbst. Bei einem Beitrag von 650 EUR und bisherigem Zuschuss von 325 EUR sind das 325 EUR Mehrkosten pro Monat.
Ein Wechsel ist nur moeglich, wenn Sie anschliessend eine versicherungspflichtige Beschaeftigung aufnehmen und Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Allein die Elternzeit reicht nicht fuer einen Wechsel.
Bei Teilzeit waehrend der Elternzeit fallen auf das Gehalt regulaere Krankenversicherungsbeitraege an. Das Elterngeld bleibt davon unberuehrt und beitragsfrei.
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