Kurze Antwort
Beamte erhalten Elterngeld auf Basis ihrer Besoldung. Da Beamte keine Sozialversicherungsbeitraege zahlen, gelten reduzierte Abzugspauschalen. Der Familienzuschlag wird nicht als Einkommen beruecksichtigt. Die Berechnung fuehrt oft zu hoeheren Elterngeldbetraegen als bei vergleichbaren Angestellten.
Berechnungsgrundlage
Besoldung (ohne Familienzuschlag)
Sozialversicherung
Keine Abzuege
Beihilfe
Bleibt bestehen
Besoldung waehrend Elternzeit
Entfaellt (ohne Bezuege)
Die Elterngeldberechnung fuer Beamte unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der fuer Angestellte: Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeitraege (keine Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung). Nur der Krankenversicherungsbeitrag (bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten) oder die private Krankenversicherung wird beruecksichtigt.
Das fuehrt dazu, dass die Abzugspauschalen beim Elterngeld geringer ausfallen. Bei Angestellten werden ca. 21% fuer Sozialversicherung abgezogen, bei Beamten deutlich weniger. Das Elterngeld-Netto liegt daher hoeher.
Der Familienzuschlag (Ortszuschlag Stufe 2+) zaehlt nicht als Einkommen fuer die Elterngeldberechnung, da er eine familienbezogene Komponente der Besoldung ist.
Beispiel: Michael (33, Studienrat, A13) hat eine monatliche Besoldung von 4.800 EUR brutto.
Ein Angestellter mit gleichem Bruttoeinkommen haette nach Sozialversicherungsabzuegen ein niedrigeres Elterngeld-Netto und damit weniger Elterngeld.
Vergleich: Ein Angestellter mit 4.800 EUR brutto haette ca. 3.000 EUR Elterngeld-Netto. Elterngeld: 3.000 x 65% = 1.950 EUR (gedeckelt auf 1.800 EUR). In diesem Fall ist der Deckel entscheidend, aber bei niedrigerer Besoldung zeigt sich der Unterschied deutlicher.
Jetzt Elterngeld als Beamter berechnen
Zum RechnerBeamte haben ebenfalls Anspruch auf Elternzeit, die in den Beamtengesetzen der Laender bzw. des Bundes geregelt ist. Waehrend der Elternzeit werden Beamte ohne Bezuege beurlaubt.
Wichtige Besonderheiten:
Die Elternzeit muss beim Dienstherrn beantragt werden, nicht bei der Elterngeldstelle. Die Fristen sind die gleichen wie fuer Angestellte.
Auch Beamte koennen waehrend der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Es gelten dieselben Grenzen wie fuer Angestellte: maximal 32 Stunden pro Woche. Die Teilzeitbesoldung wird dann auf das Elterngeld angerechnet.
Allerdings gibt es eine Besonderheit: Beamte haben keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Teilzeitstelle waehrend der Elternzeit. Der Dienstherr muss der Teilzeit zustimmen, wobei er dienstliche Gruende als Ablehnung anfuehren kann.
Tipp: Klaeren Sie die Teilzeitmoeglichkeit fruehzeitig mit Ihrem Dienstherrn. Bei ElterngeldPlus kann sich eine Teilzeittaetigkeit waehrend der Elternzeit besonders lohnen.
Oft ja, da Beamte keine Sozialversicherungsbeitraege zahlen. Das Elterngeld-Netto ist daher bei gleicher Besoldung hoeher als bei Angestellten, was zu einem hoeheren Elterngeld fuehrt.
Nein, der Familienzuschlag (Ortszuschlag Stufe 2+) wird nicht als Einkommen fuer die Elterngeldberechnung beruecksichtigt, da er eine familienbezogene Besoldungskomponente ist.
Ja, der Beihilfeanspruch bleibt auch waehrend der Elternzeit vollstaendig bestehen. Sie muessen aber weiterhin Ihre PKV-Beitraege zahlen.
Die Elternzeit muss beim Dienstherrn beantragt werden. Das Elterngeld beantragen Sie separat bei der zustaendigen Elterngeldstelle. Beide Antraege sind voneinander unabhaengig.
Ja, Kindererziehungszeiten werden fuer die Beamtenversorgung beruecksichtigt. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Landes- oder Bundesbeamtenrecht.
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Allerdings brauchen Sie die Zustimmung des Dienstherrn, der dienstliche Gruende fuer eine Ablehnung anfuehren kann.
Die Besoldung entfaellt waehrend der Elternzeit (Beurlaubung ohne Bezuege). Stattdessen erhalten Sie Elterngeld. Bei Teilzeit erhalten Sie anteilige Besoldung plus reduziertes Elterngeld.
Grundsaetzlich nicht waehrend der Elternzeit. Nach Rueckkehr aus der Elternzeit haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Dienstposten bei Ihrem bisherigen Dienstherrn.
Kostenloser Rechner mit allen Steuerklassen, Bonusoptionen und Optimierungstipps. In 15 Minuten zum Ergebnis.