Kurze Antwort
Fuer Selbstaendige wird das Elterngeld auf Basis des Gewinns laut Steuerbescheid berechnet. Der Bemessungszeitraum ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Bei schwankendem Einkommen koennen Vorausleistungen beantragt werden.
Bemessungszeitraum
Letztes Kalenderjahr vor Geburt
Einkommensnachweis
Steuerbescheid
Vorausleistungen
Moeglich auf Antrag
Zuverdienst
Wird angerechnet
Waehrend bei Angestellten die 12 Monate vor der Geburt als Bemessungszeitraum gelten, ist es bei Selbstaendigen anders. Fuer selbstaendig Erwerbstaetige gilt gemaess §2b BEEG das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt als Berechnungsgrundlage.
Beispiel: Wenn Ihr Kind im August 2026 geboren wird, ist das Wirtschaftsjahr 2025 massgeblich. Der Gewinn aus 2025 laut Steuerbescheid bildet die Grundlage.
Wenn Sie sowohl selbstaendig als auch angestellt sind (Mischeinkuenfte), gelten fuer den Angestellten-Anteil die 12 Monate vor Geburt und fuer den Selbstaendigen-Anteil das letzte Kalenderjahr.
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Beispiel: Claudia (37, Grafikdesignerin) hatte 2025 einen Gewinn von 42.000 EUR. Monatlich: 42.000 / 12 = 3.500 EUR. Nach Abzug der Pauschalen ca. 2.450 EUR Netto. Elterngeld: 2.450 x 65% = 1.592 EUR/Monat.
Jetzt Elterngeld als Selbstaendige berechnen
Zum RechnerDa der aktuelle Steuerbescheid oft noch nicht vorliegt, koennen Selbstaendige Vorausleistungen beantragen. Diese werden auf Basis einer Schaetzung oder des letzten verfuegbaren Steuerbescheides berechnet.
Sobald der endgueltige Steuerbescheid vorliegt, erfolgt eine Nachberechnung. War das tatsaechliche Einkommen hoeher als geschaetzt, erhalten Sie eine Nachzahlung. War es niedriger, muessen Sie eventuell Elterngeld zurueckzahlen.
Tipp: Reichen Sie den Steuerbescheid fuer das Bemessungsjahr so schnell wie moeglich ein, um eine Nachberechnung zu beschleunigen. Beauftragen Sie Ihren Steuerberater fruehzeitig mit der Steuererklaerung.
Viele Selbstaendige moechten waehrend des Elterngeldbezugs weiter in Teilzeit arbeiten. Das ist moeglich, aber der Zuverdienst wird angerechnet:
Beispiel: Jan (selbstaendiger Webentwickler) arbeitet waehrend des Elterngeldbezugs 15 Stunden/Woche und verdient 1.200 EUR. Sein volles Elterngeld ohne Zuverdienst waere 1.400 EUR. Mit Zuverdienst wird sein Elterngeld auf Basis der Differenz neu berechnet und entsprechend reduziert.
Tipp: ElterngeldPlus lohnt sich besonders fuer Selbstaendige, die waehrend der Elternzeit weiterarbeiten moechten.
Der Gewinn laut Steuerbescheid aus dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt. Betriebsausgaben werden abgezogen, dann werden Pauschalen fuer Steuern und Sozialabgaben beruecksichtigt.
Das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt. Bei einer Geburt in 2026 ist also das Kalenderjahr 2025 massgeblich, unabhaengig davon in welchem Monat das Kind geboren wird.
Ja, wenn der aktuelle Steuerbescheid noch nicht vorliegt, koennen Sie Vorausleistungen auf Basis einer Schaetzung oder des letzten verfuegbaren Steuerbescheides beantragen.
Sobald der endgueltige Steuerbescheid vorliegt, wird das Elterngeld nachberechnet. Sie erhalten eine Nachzahlung oder muessen Elterngeld zurueckzahlen, je nachdem ob das tatsaechliche Einkommen hoeher oder niedriger war.
Ja, bis maximal 32 Stunden pro Woche. Der Zuverdienst wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet. ElterngeldPlus ist hier oft guenstiger als Basiselterngeld.
Durch den Steuerbescheid des Finanzamts. Alternativ koennen Sie vorlaeufig eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder eine Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (EUER) einreichen.
Der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) ist die Ausgangsbasis. Davon werden Pauschalen fuer Steuern und Sozialabgaben abgezogen, um das Elterngeld-Netto zu ermitteln.
Bei gleichzeitiger Anstellung und Selbstaendigkeit gelten verschiedene Bemessungszeitraeume: 12 Monate vor Geburt fuer den Angestellten-Anteil, letztes Kalenderjahr fuer den Selbstaendigen-Anteil. Beide werden addiert.
Nein, der Bemessungszeitraum ist gesetzlich festgelegt. Sie koennen aber Monate mit Mutterschutz, Elterngeld fuer ein aelteres Kind oder schwangerschaftsbedingter Erkrankung ausklammern lassen.
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