Kurze Antwort
Bei einer erneuten Schwangerschaft waehrend der Elternzeit beginnt ein neuer Mutterschutz und ein neuer Elterngeldanspruch. Fuer die Berechnung des Elterngeldes fuer das zweite Kind kann das Einkommen vor dem ersten Kind herangezogen werden (Ausklammerung).
Neuer Mutterschutz
Ja, ab 6 Wochen vor ET
Neues Elterngeld
Voller Anspruch fuer Kind 2
Ausklammerung
Einkommen vor Kind 1 zaehlt
Geschwisterbonus
+10% (mind. 75 EUR)
Wenn Sie waehrend der Elternzeit erneut schwanger werden, beginnt mit dem Mutterschutz fuer das zweite Kind (6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) ein neuer Schutzstatus. Die Elternzeit fuer das erste Kind wird durch den Mutterschutz nicht automatisch beendet, aber Sie koennen sie vorzeitig beenden.
Fuer das zweite Kind haben Sie einen vollstaendig neuen Elterngeldanspruch: erneut 12+2 Monate Basiselterngeld oder die entsprechenden ElterngeldPlus-Monate. Dieser Anspruch ist unabhaengig vom Elterngeld fuer das erste Kind.
Wichtig: Die beiden Elterngeldansprueche koennen sich ueberschneiden. Wenn Sie noch Elterngeld fuer Kind 1 beziehen, waehrend Kind 2 geboren wird, laufen beide Ansprueche parallel.
Die Ausklammerung ist der wichtigste Vorteil bei einer schnellen Geburtenfolge. Gemaess §2b Abs. 1 BEEG koennen folgende Zeitraeume aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden:
Das bedeutet: Statt das (niedrige) Einkommen waehrend der Elternzeit fuer Kind 1 heranzuziehen, wird der Bemessungszeitraum in die Vergangenheit verschoben -- auf Monate mit regulaerem Erwerbseinkommen.
Beispiel: Melanie (31, Marketingmanagerin) verdiente vor Kind 1 3.000 EUR netto. Waehrend der Elternzeit war ihr Einkommen 0 EUR. Kind 2 kommt 18 Monate nach Kind 1. Durch Ausklammerung wird ihr Elterngeld fuer Kind 2 auf Basis der 3.000 EUR berechnet: 3.000 x 65% = 1.950 EUR (gedeckelt auf 1.800 EUR).
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Zum RechnerWenn das erste Kind bei Geburt des zweiten Kindes noch unter 3 Jahren alt ist, erhalten Sie den Geschwisterbonus:
Beispiel: Melanies Elterngeld fuer Kind 2 betraegt 1.800 EUR. Der Geschwisterbonus: 1.800 x 10% = 180 EUR, gedeckelt auf die Hoechstgrenze. Gesamt: 1.980 EUR (aber Hoechstbetrag beachten).
Der Geschwisterbonus wird automatisch beruecksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfuellt sind. Sie muessen ihn nicht separat beantragen.
Wenn Sie waehrend der Elternzeit erneut schwanger werden, haben Sie mehrere Moeglichkeiten:
Tipp: Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit kann sich finanziell lohnen, da Sie dann waehrend des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber erhalten.
Ja, bei einer erneuten Schwangerschaft beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, unabhaengig davon ob Sie noch in Elternzeit sind.
Die Ausklammerung ermoeglicht, dass Monate mit Elterngeldbezug oder Mutterschutz aus dem Bemessungszeitraum entfernt werden. Dadurch wird das Einkommen vor dem ersten Kind herangezogen.
Ja, wenn Ihr erstes Kind bei Geburt des zweiten Kindes unter 3 Jahren alt ist. Der Bonus betraegt 10% des Elterngeldes, mindestens 75 EUR beim Basiselterngeld.
Ja, mit Beginn des Mutterschutzes fuer Kind 2 koennen Sie die Elternzeit vorzeitig beenden. Der Arbeitgeber kann dies nur aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen.
Oft ja, denn dann erhalten Sie waehrend des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss, was zusammen meist hoeher ist als nur Elterngeld. Zudem kann sich die Berechnung fuer Kind 2 verbessern.
Ja, wenn Sie noch Elterngeld fuer Kind 1 beziehen und Kind 2 geboren wird, koennen beide Ansprueche parallel laufen. Die Betraege werden addiert.
Ohne Ausklammerung wuerde das niedrige oder fehlende Einkommen waehrend der Elternzeit die Berechnung druecken. Mit Ausklammerung wird Ihr regulaeres Einkommen vor Kind 1 herangezogen.
Ja, nicht genutzte Elternzeitmonate koennen bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Bis zu 24 Monate koennen in diesen Zeitraum uebertragen werden.
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