Kurze Antwort
Ja, Aenderungen am Elterngeldbezug sind moeglich, solange der betroffene Lebensmonat noch nicht begonnen hat. Du kannst die Aufteilung zwischen Basis und Plus aendern, Monate verschieben oder von Vollzeit auf Teilzeit wechseln.
Aenderung moeglich
Vor Beginn des Lebensmonats
Nicht aenderbar
Bereits ausgezahlte Monate
Typische Aenderungen
Basis/Plus-Wechsel, Teilzeit
Antrag
Schriftlicher Aenderungsantrag
Nach der Bewilligung des Elterngeldes sind verschiedene Aenderungen moeglich:
Grundregel: Aenderungen sind moeglich fuer alle Lebensmonate, die noch nicht begonnen haben. Fuer bereits laufende oder vergangene Monate ist eine Aenderung nur in Ausnahmefaellen moeglich.
Den Aenderungsantrag stellst du schriftlich bei deiner Elterngeldstelle:
Beispiel: Nina hat 12 Monate Basiselterngeld beantragt, moechte aber ab Monat 7 in Teilzeit arbeiten. Sie stellt einen Aenderungsantrag und wandelt die Monate 7-12 in ElterngeldPlus um -- das ergibt 6 Basismonate + 12 Plus-Monate statt 12 Basismonate.
Die Bearbeitung eines Aenderungsantrags dauert meist 2-4 Wochen. Du erhaeltst einen neuen Bescheid mit den aktualisierten Werten.
Simuliere verschiedene Aufteilungen
Zum RechnerNicht alles laesst sich aendern:
Tipp: Ueberlege Aenderungen gruendlich, da haeufige Umstellungen Verwirrung und Rueckforderungen verursachen koennen.
Bis zum Beginn des betroffenen Lebensmonats. Beispiel: Wenn du Monat 8 aendern willst und dieser am 15. August beginnt, muss der Antrag vorher eingehen.
Nein, Aenderungsantraege sind kostenlos. Du brauchst nur einen formlosen schriftlichen Antrag an die Elterngeldstelle mit den gewuenschten Aenderungen.
Ja, die Verteilung der Monate zwischen den Eltern kann geaendert werden, solange die betroffenen Monate noch nicht begonnen haben. Beide muessen dem zustimmen.
Du musst die Erwerbstaetigkeit der Elterngeldstelle melden. Das Elterngeld wird fuer die betroffenen Monate als Differenzelterngeld neu berechnet. Bereits ueberzahlte Betraege werden zurueckgefordert.
Nein, die Steuerklasse fuer die Elterngeld-Berechnung wird einmalig festgelegt (ueberwiegend gueltige Klasse im Bemessungszeitraum). Ein spaeterer Wechsel hat keine Auswirkung mehr.
Ja, solange die betroffenen Monate noch nicht begonnen haben. Jeder nicht begonnene Basismonat kann in zwei Plus-Monate umgewandelt werden.
Bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche oder ab 500g) besteht der volle Elterngeldanspruch. Aenderungen sind in dieser Situation selbstverstaendlich unbuerokratisch moeglich.
Nein, du musst keine Gruende nennen. Aenderungen vor Beginn des betroffenen Monats werden ohne Begruendung akzeptiert. Nur bei Aenderungen nach Beginn braucht es einen besonderen Grund.
Kostenloser Rechner mit allen Steuerklassen, Bonusoptionen und Optimierungstipps. In 15 Minuten zum Ergebnis.