Kurze Antwort
Nein, nach der Bewilligung kann das Elterngeld kaum noch erhoeht werden. Die Hoehe wird auf Basis des Einkommens im Bemessungszeitraum festgelegt. Deshalb ist es entscheidend, alle Optimierungsmassnahmen VOR der Geburt zu treffen -- insbesondere den Steuerklassenwechsel und die Gehaltsoptimierung.
Nachtraeglich erhoehen
Nein, nach Bewilligung kaum moeglich
Einzige Ausnahme
Wechsel von Basis auf Plus bei Teilzeit
Wichtigste Regel
VOR der Geburt optimieren
Zeitfenster
Schwangerschaft bis Antragstellung
Das Elterngeld wird auf Basis fester Kriterien berechnet, die zum Zeitpunkt der Antragstellung feststehen:
All diese Faktoren koennen nach der Geburt nicht mehr beeinflusst werden. Das Elterngeld-Netto wird nach pauschalen Regeln berechnet und laesst keinen Spielraum fuer nachtraegliche Aenderungen.
Einzige Ausnahmen:
Auch wenn die Grundhoehe feststeht, gibt es Stellschrauben nach der Geburt:
Praxistipp: Pruefe deinen Elterngeld-Bescheid sorgfaeltig. Fehler kommen haeufiger vor als gedacht -- besonders bei der Beruecksichtigung von Sonderzahlungen, Steuerklassen und Ausklammerungsmonaten.
Optimiere dein Elterngeld JETZT -- vor der Geburt
Zum RechnerDa eine nachtraegliche Erhoehung kaum moeglich ist, muessen alle Massnahmen vor der Geburt ergriffen werden:
Die wichtigsten Hebel vor der Geburt:
Gesamtpotenzial: Bis zu 15.000 EUR mehr Elterngeld durch rechtzeitige Optimierung.
In seltenen Faellen kann das Elterngeld nachtraeglich angepasst werden:
Fazit: Plane dein Elterngeld als "einmal richtig, fuer immer fest". Investiere die Zeit vor der Geburt in die Optimierung -- jede Stunde Planung kann sich hundertfach auszahlen.
Ja, aber es hat keine Auswirkung auf das Elterngeld. Fuer die Berechnung zaehlt nur die SK im Bemessungszeitraum (vor der Geburt).
Lege innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch ein. Die Elterngeldstelle muss den Fall neu pruefen.
Ja, fuer noch nicht ausgezahlte Monate. Der Wechsel kann die Gesamtsumme erhoehen, wenn du in Teilzeit arbeitest.
Nein, Gehaltserhoehungen nach der Geburt haben keinen Einfluss. Nur das Einkommen im Bemessungszeitraum zaehlt.
Ja, wenn ein Geschwisterkind im urspruenglichen Antrag vergessen wurde. Reiche die Geburtsurkunde nach und beantrage den Bonus schriftlich.
Bei Berechnungsfehlern ja. Ein Fachanwalt fuer Sozialrecht kann den Bescheid pruefen und Widerspruch einlegen. Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlose Beratung.
Eine Einkommenssteigerung waehrend des Bezugs (z.B. durch Jobwechsel) erhoeht nicht das Elterngeld. Sie wird aber als Zuverdienst angerechnet und kann das Elterngeld sogar reduzieren.
Ja! Wenn du planst, bald ein weiteres Kind zu bekommen, kannst du den Bemessungszeitraum durch geschicktes Timing der Elternzeit guenstig beeinflussen.
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