Mutterschaftsgeldrechner: So viel steht dir zu
Berechne dein Mutterschaftsgeld in wenigen Sekunden. Gib dein monatliches Netto-Gehalt und deine Versicherungsart ein – unser Rechner zeigt dir sofort, was du von Krankenkasse und Arbeitgeber erhältst.
Mutterschaftsgeld berechnen
Alles Wichtige zum Thema Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die du während der Mutterschutzfrist erhältst. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Arbeitgeberzuschuss. Zusammen ersetzen sie in der Regel dein volles Netto-Gehalt.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse bis zu 13 EUR pro Tag als Mutterschaftsgeld. Dein Arbeitgeber stockt diesen Betrag auf dein durchschnittliches Netto-Gehalt auf. Der Arbeitgeberzuschuss berechnet sich aus dem durchschnittlichen Netto-Gehalt der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes abzüglich 13 EUR pro Tag.
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, sondern eine einmalige Zahlung von maximal 210 EUR vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall den vollen Netto-Lohn als Zuschuss – du erhältst also insgesamt den gleichen Betrag wie gesetzlich Versicherte.
Wichtig für deine Elterngeld-Planung: Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Die Mutterschutzzeit nach der Geburt (8 Wochen) zählt als Elterngeld-Bezugsmonate. Da das Mutterschaftsgeld oft höher ist als das Elterngeld, verlierst du durch die Anrechnung keine finanziellen Mittel – aber du „verbrauchst" Elterngeldmonate.
Unser Mutterschaftsgeldrechner berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Regelungen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Berechnung zeigt dir sowohl die täglichen als auch die monatlichen Beträge für die gesamte Mutterschutzzeit.
Tipp: Nutze nach der Berechnung unseren Elterngeld-Rechner, um zu sehen, wie viel Elterngeld du nach dem Mutterschutz erhältst und wie du deine Elterngeldmonate optimal aufteilen kannst.
Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeldrechner
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten maximal 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Netto-Gehalt als Zuschuss. Zusammen erhältst du dein volles Netto-Gehalt.
Das Mutterschaftsgeld wird von zwei Seiten gezahlt: Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 EUR pro Tag (bei GKV). Den Rest zahlt dein Arbeitgeber als Zuschuss. Er bekommt diesen Zuschuss über die U2-Umlage von der Krankenkasse erstattet.
Der Arbeitgeberzuschuss ist die Differenz zwischen deinem durchschnittlichen täglichen Netto-Gehalt und 13 EUR (dem maximalen Krankenkassen-Tagessatz). Berechnung: Durchschnittliches monatliches Netto der letzten 3 Monate geteilt durch 30, minus 13 EUR.
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten vom Bundesamt für Soziale Sicherung eine einmalige Zahlung von maximal 210 EUR. Der Arbeitgeber zahlt stattdessen den vollen Nettolohn pro Tag als Zuschuss, sodass du insgesamt auf denselben Betrag kommst.
Das Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird voll auf das Elterngeld angerechnet. Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt „verbrauchen" automatisch die ersten 2 Elterngeldmonate der Mutter. Da Mutterschaftsgeld meist höher ist als Elterngeld, hast du in dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil.
Du solltest das Mutterschaftsgeld ca. 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei deiner Krankenkasse beantragen. Du benötigst dafür eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
Ja, auch als Minijobberin hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Gesetzlich Versicherte (als Familienversicherte oder eigene Versicherung) erhalten bis zu 13 EUR/Tag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeberzuschuss wird auf Basis deines durchschnittlichen Netto-Verdienstes berechnet.
Wenn dein durchschnittliches tägliches Netto unter 13 EUR liegt (monatlich unter ca. 390 EUR), erhältst du das tatsächliche Netto als Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Ein Arbeitgeberzuschuss entfällt, da die 13 EUR bereits dein volles Netto abdecken.
Nein, Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei. Allerdings unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt – das heißt, sie können deinen Steuersatz für andere Einkünfte leicht erhöhen. Du musst die Beträge in der Steuererklärung angeben.
Bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche hast du Anspruch auf die Mutterschutzfrist nach der Geburt (8 Wochen) und damit auch auf Mutterschaftsgeld. Vor der 12. Woche greift der Mutterschutz leider nicht.
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