Mutterschaftsgeldrechner: So viel steht dir zu
Berechne dein Mutterschaftsgeld in wenigen Sekunden. Gib dein monatliches Netto-Gehalt und deine Versicherungsart ein – unser Rechner zeigt dir sofort, was du von Krankenkasse und Arbeitgeber erhältst.
Fachlich geprüft am · Berechnung nach aktuell geltendem Recht
Mutterschaftsgeld berechnen
Alles Wichtige zum Thema Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsleistungen hängen von Beschäftigung und Krankenversicherung ab. Selbst gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und gegebenenfalls einen Arbeitgeberzuschuss. Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen stattdessen einmalig bis zu 210 EUR vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten; ein privates Krankentagegeld hängt vom Tarif ab.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse bis zu 13 EUR pro Tag als Mutterschaftsgeld. Dein Arbeitgeber stockt diesen Betrag auf dein durchschnittliches Netto-Gehalt auf. Der Arbeitgeberzuschuss berechnet sich aus dem durchschnittlichen Netto-Gehalt der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes abzüglich 13 EUR pro Tag.
Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmalig bis zu 210 EUR vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Der Arbeitgeberzuschuss entspricht auch hier grundsätzlich der Differenz zwischen dem kalendertäglichen Netto und 13 EUR. Eine private Krankentagegeldversicherung kann zusätzliche Leistungen vorsehen.
Wichtig für deine Elterngeld-Planung: Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Die Mutterschutzzeit nach der Geburt (8 Wochen) zählt als Elterngeld-Bezugsmonate. Da das Mutterschaftsgeld oft höher ist als das Elterngeld, verlierst du durch die Anrechnung keine finanziellen Mittel – aber du „verbrauchst" Elterngeldmonate.
Unser Mutterschaftsgeldrechner zeigt ein vereinfachtes Modell für angestellte Frauen mit regulärer 14-Wochen-Schutzfrist. Verlängerte Schutzfristen, schwankender Verdienst, private Tarifleistungen und individuelle Anspruchsvoraussetzungen können das reale Ergebnis verändern.
Tipp: Nutze nach der Berechnung unseren Elterngeld-Rechner, um zu sehen, wie viel Elterngeld du nach dem Mutterschutz erhältst und wie du deine Elterngeldmonate optimal aufteilen kannst.
Offizielle Grundlagen
- Familienportal des Bundes – Mutterschaftsleistungen
- § 20 Mutterschutzgesetz – Arbeitgeberzuschuss
- Bundesamt für Soziale Sicherung – Mutterschaftsgeld
Die Ergebnisse sind eine Orientierung. Maßgeblich sind Gesetz, Bescheid und die Prüfung der zuständigen Stelle.
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Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeldrechner
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten maximal 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Netto-Gehalt als Zuschuss. Zusammen erhältst du dein volles Netto-Gehalt.
Das Mutterschaftsgeld wird von zwei Seiten gezahlt: Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 EUR pro Tag (bei GKV). Den Rest zahlt dein Arbeitgeber als Zuschuss. Er bekommt diesen Zuschuss über die U2-Umlage von der Krankenkasse erstattet.
Der Arbeitgeberzuschuss ist die Differenz zwischen deinem durchschnittlichen täglichen Netto-Gehalt und 13 EUR (dem maximalen Krankenkassen-Tagessatz). Berechnung: Durchschnittliches monatliches Netto der letzten 3 Monate geteilt durch 30, minus 13 EUR.
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmalig bis zu 210 EUR vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Der Arbeitgeberzuschuss ist grundsätzlich die Differenz zwischen dem durchschnittlichen kalendertäglichen Netto und 13 EUR; ein Krankentagegeld hängt vom privaten Tarif ab.
Das Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird voll auf das Elterngeld angerechnet. Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt „verbrauchen" automatisch die ersten 2 Elterngeldmonate der Mutter. Da Mutterschaftsgeld meist höher ist als Elterngeld, hast du in dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil.
Du solltest das Mutterschaftsgeld ca. 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei deiner Krankenkasse beantragen. Du benötigst dafür eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
Das haengt von deiner Krankenversicherung ab. Selbst gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen koennen bis zu 13 EUR pro Tag von ihrer Krankenkasse erhalten. Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen koennen unter den Voraussetzungen des Mutterschutzgesetzes einmalig bis zu 210 EUR beim Bundesamt fuer Soziale Sicherung beantragen. Liegt dein kalendertaegliches Netto ueber 13 EUR, kommt grundsaetzlich ein Arbeitgeberzuschuss hinzu.
Wenn dein durchschnittliches tägliches Netto unter 13 EUR liegt (monatlich unter ca. 390 EUR), erhältst du das tatsächliche Netto als Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Ein Arbeitgeberzuschuss entfällt, da die 13 EUR bereits dein volles Netto abdecken.
Nein, Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei. Allerdings unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt – das heißt, sie können deinen Steuersatz für andere Einkünfte leicht erhöhen. Du musst die Beträge in der Steuererklärung angeben.
Seit 1. Juni 2025 gelten für abhängig Beschäftigte gestaffelte Schutzfristen: ab der 13. Schwangerschaftswoche 2 Wochen, ab der 17. Woche 6 Wochen und ab der 20. Woche 8 Wochen. Ob Mutterschaftsleistungen gezahlt werden, hängt zusätzlich von Beschäftigung und Versicherungsstatus ab.
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