Elternzeitrechner: 36 Monate planen, Fristen einhalten
Deine Elternzeit musst du 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden – nimmst du sie erst ab dem 3. Geburtstag, sind es 13 Wochen. Gib den Geburtstermin ein, dann macht der Rechner daraus konkrete Kalenderdaten, für Mutter und Vater getrennt.
Zuletzt aktualisiert und fachlich geprüft am · Berechnung nach aktuell geltendem Recht
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Alles Wichtige zum Thema Elternzeit
Die Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung deines Kindes. Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Die Elternzeit kann flexibel aufgeteilt werden – in bis zu 3 Zeitabschnitte.
Für die Planung der Elternzeit sind mehrere Fristen wichtig: Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen, wenn die Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren genommen wird. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.
Eine clevere Aufteilung der Elternzeit kann dir mehr Flexibilität und finanzielle Vorteile bringen. Durch den Partnerschaftsbonus erhalten beide Elternteile zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (24-32 Stunden pro Woche).
Wichtig: Mutterschutz und Elternzeit sind nicht dasselbe. Der Mutterschutz nach der Geburt (8 Wochen) wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet. Die Elternzeit schließt sich also direkt an den Mutterschutz an – du musst sie aber separat beantragen.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick: Anmeldung der Elternzeit für die Zeit bis zum 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn, für die Zeit zwischen 3. und 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher. Der besondere Kündigungsschutz greift frühestens 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, bei Elternzeit zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr frühestens 14 Wochen vorher. Ein Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit muss 7 Wochen (bis 3 Jahre) bzw. 13 Wochen (3-8 Jahre) im Voraus gestellt werden. Unser Elternzeitrechner rechnet diese Fristen ausgehend von deinem Geburtstermin automatisch in konkrete Kalenderdaten um.
Für Väter beginnt die Elternzeit ab dem Tag der Geburt – anders als bei der Mutter, deren erste 8 Wochen durch den Mutterschutz belegt sind. Viele Väter kombinieren zwei Partnermonate parallel zur Mutter mit einem späteren Block. Beachte: Möchtest du als Vater direkt ab Geburt in Elternzeit, musst du das spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden, da der genaue Geburtstag im Voraus nicht feststeht.
Elternzeit ist nicht gleich Elterngeld-Bezugsdauer: Du kannst bis zu 36 Monate Elternzeit pro Elternteil nehmen, beziehst Elterngeld aber nur für 12-14 Monate (Basiselterngeld) bzw. bis zu 28 Monate (ElterngeldPlus). Es ist erlaubt, länger in Elternzeit zu bleiben als Elterngeld fließt – etwa um die Betreuung bis zum Kindergartenplatz zu überbrücken. Plane beide Zeiträume getrennt, aber aufeinander abgestimmt.
Unser Elternzeitrechner berücksichtigt alle aktuellen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in der Fassung von 2026. Er zeigt dir die optimale Aufteilung und erinnert dich an wichtige Antragsfristen.
Offizielle Grundlagen
- § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
- § 16 BEEG – Anmeldung der Elternzeit
- Familienportal des Bundes – Elternzeit anmelden
- § 17 BEEG – Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit
- § 18 BEEG – Kündigungsschutz und seine Fristen
Die Ergebnisse sind eine Orientierung. Maßgeblich sind Gesetz, Bescheid und die Prüfung der zuständigen Stelle.
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Häufige Fragen zum Elternzeitrechner
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Davon können bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Die Elternzeit kann in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
Für Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren: spätestens 7 Wochen vor Beginn. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag: spätestens 13 Wochen vor Beginn. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen. Das kann sich finanziell lohnen: Durch den Partnerschaftsbonus erhaltet ihr zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten.
Ja, du darfst während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit-Teilzeit gilt bei passenden Voraussetzungen für 15 bis 32 Stunden; weniger Stunden sind per Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich.
Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt werden auf die Elternzeit der Mutter angerechnet (§ 15 Absatz 2 BEEG). Von den 36 Monaten bis zum 3. Geburtstag bleiben dir danach rund 34 Monate. Für den Vater gilt diese Anrechnung nicht: Seine Elternzeit beginnt ab dem Tag der Geburt, ihm stehen die vollen 36 Monate zu.
Eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ausnahme: Bei einer erneuten Schwangerschaft kannst du die laufende Elternzeit vorzeitig beenden, um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen.
Der Arbeitgeber kann deinen Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen – automatisch passiert das nicht, er muss die Kürzung erklären (§ 17 Absatz 1 BEEG). Arbeitest du während der Elternzeit bei ihm in Teilzeit, darf er für diese Zeit gar nicht kürzen. Urlaub, den du vor der Elternzeit nicht genommen hast, muss er dir danach im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren. Im Mutterschutz wächst dein Urlaub dagegen ungekürzt weiter (§ 24 MuSchG).
Ja, ab dem Zeitpunkt, zu dem du Elternzeit verlangst, und während der gesamten Elternzeit. Achte auf den Startpunkt: Der Schutz beginnt frühestens 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr – und frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr (§ 18 Absatz 1 BEEG). Früher anmelden verschiebt den Schutzbeginn nicht nach vorn – später anmelden verkürzt ihn. Nur in besonderen Fällen kann die zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.
Ja, jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf bis zu 3 Zeitabschnitte verteilen; mehr Abschnitte gehen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Den dritten Abschnitt kann der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn dieser zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr liegen soll – und dann nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von 8 Wochen nach Zugang deines Antrags (§ 16 Absatz 1 BEEG). Liegt der dritte Abschnitt vor dem 3. Geburtstag, kann er ihn nicht ablehnen.
Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit (bis zu 36 Monate). Elterngeld ist die finanzielle Leistung vom Staat während dieser Zeit (12-14 Monate Basiselterngeld oder bis zu 28 Monate ElterngeldPlus). Du kannst Elternzeit auch ohne Elterngeld nehmen.
Möchte der Vater direkt ab der Geburt in Elternzeit, muss er sie spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Für spätere Abschnitte bis zum 3. Geburtstag gilt ebenfalls die 7-Wochen-Frist, zwischen dem 3. und 8. Geburtstag die 13-Wochen-Frist.
Ja. Elternzeit und Elterngeld sind unabhängig voneinander. Du kannst bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen, auch wenn das Elterngeld nur 12-14 Monate (Basis) bzw. bis zu 28 Monate (Plus) gezahlt wird. Viele Eltern verlängern die Elternzeit unbezahlt, um die Betreuung bis zum Kita-Platz abzudecken.
Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten – als Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber oder mit dessen Zustimmung bei einem anderen. Arbeitest du parallel in Teilzeit, kannst du zusätzlich ElterngeldPlus und unter Umständen den Partnerschaftsbonus nutzen.
Wenn du Elternzeit für die Zeit bis zum 3. Geburtstag anmeldest, musst du gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb der nächsten zwei Jahre du sie nehmen willst (§ 16 Absatz 1 BEEG). Bei der Mutter wird die Mutterschutzfrist auf diesen Zweijahreszeitraum angerechnet. Aufteilen kannst du auf bis zu 3 Abschnitte; den dritten kann der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn er nach dem 3. Geburtstag liegen soll.
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