Elternzeitrechner: Elternzeit planen & berechnen
Plane deine Elternzeit mit unserem kostenlosen Rechner. Gib den Geburtstermin ein und erfahre sofort, wie du bis zu 36 Monate Elternzeit optimal zwischen beiden Elternteilen aufteilen kannst.
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Alles Wichtige zum Thema Elternzeit
Die Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung deines Kindes. Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Die Elternzeit kann flexibel aufgeteilt werden – in bis zu 3 Zeitabschnitte.
Für die Planung der Elternzeit sind mehrere Fristen wichtig: Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen, wenn die Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren genommen wird. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.
Eine clevere Aufteilung der Elternzeit kann dir mehr Flexibilität und finanzielle Vorteile bringen. Durch den Partnerschaftsbonus erhalten beide Elternteile zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (24-32 Stunden pro Woche).
Wichtig: Mutterschutz und Elternzeit sind nicht dasselbe. Der Mutterschutz nach der Geburt (8 Wochen) wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet. Die Elternzeit schließt sich also direkt an den Mutterschutz an – du musst sie aber separat beantragen.
Unser Elternzeitrechner berücksichtigt alle aktuellen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in der Fassung von 2026. Er zeigt dir die optimale Aufteilung und erinnert dich an wichtige Antragsfristen.
Häufige Fragen zum Elternzeitrechner
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Davon können bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Die Elternzeit kann in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
Für Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren: spätestens 7 Wochen vor Beginn. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag: spätestens 13 Wochen vor Beginn. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen. Das kann sich finanziell lohnen: Durch den Partnerschaftsbonus erhaltet ihr zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten.
Ja, du darfst während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (Teilzeit). Du hast sogar einen Anspruch auf Teilzeit, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und du seit mindestens 6 Monaten dort beschäftigt bist.
Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt werden auf die Elternzeit der Mutter angerechnet. Du hast danach also noch 33 Monate Elternzeit übrig. Für den Vater beginnt die Elternzeit ab dem Tag der Geburt.
Eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ausnahme: Bei einer erneuten Schwangerschaft kannst du die laufende Elternzeit vorzeitig beenden, um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen.
Der Arbeitgeber darf deinen Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Nicht genommener Resturlaub bleibt aber bestehen und kann nach der Elternzeit genommen werden.
Ja, ab Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) und während der gesamten Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Nur in extremen Ausnahmefällen kann mit Behördengenehmigung gekündigt werden.
Ja, du kannst die Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitte aufteilen. Für den dritten Abschnitt kann der Arbeitgeber die Zustimmung allerdings aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit (bis zu 36 Monate). Elterngeld ist die finanzielle Leistung vom Staat während dieser Zeit (12-14 Monate Basiselterngeld oder bis zu 28 Monate ElterngeldPlus). Du kannst Elternzeit auch ohne Elterngeld nehmen.
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