Elterngeld Sachsen: Rechner, Höhe & Antrag für den Freistaat Sachsen
Kostenlos berechnen • BEEG-konform • Neue Regelungen 2026 berücksichtigt
Im Schnitt
2.340€ mehr
durch optimale Wahl der Elterngeld-Varianten
Wichtige Fakten für werdende Eltern in Sachsen
Alles Wichtige zu Auszahlung, Antragstellung und Elterngeldstellen auf einen Blick
Auszahlung in Sachsen
Um den 1. des jeweiligen Lebensmonats
In Sachsen erfolgt die Elterngeld-Auszahlung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen jeweils um den 1. des jeweiligen Lebensmonats. Beispiel: Dein Kind ist am 19. Juni geboren. Der 2. Lebensmonat geht vom 19. Juli bis 18. August. Die Auszahlung erfolgt um den 1. August.
Online-Antrag möglich
Digital beantragen über ElterngeldDigital
Sachsen bietet einen vollständig digitalen Elterngeldantrag über ElterngeldDigital. Du kannst den kompletten Antrag online ausfüllen und Unterlagen direkt hochladen.
Elterngeldstellen in Sachsen
Kommunaler Sozialverband Sachsen
In Sachsen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) für das Elterngeld zuständig. Der KSV hat seinen Hauptsitz in Leipzig und bearbeitet zentral die Elterngeldanträge.
Elterngeld-Varianten: Basis, Plus & Partnerschaftsbonus
Welche Variante passt zu deiner Situation? Vergleiche Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Basiselterngeld
65-67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate
- 300€ - 1.800€ pro Monat
- Beide Eltern: Nur 1 Monat gleichzeitig ab April 2024
- Ideal für Eltern ohne Teilzeit-Arbeit während Elternzeit
- 14 Monate bei Partnerbeteiligung (Vätermonate)
Basiselterngeld ist die klassische Variante: Du bekommst 65-67% deines Nettoeinkommens für bis zu 14 Monate (12 Monate + 2 "Vätermonate"). Wichtig: Ihr könnt nur noch maximal einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen (bis zum 12. Lebensmonat). Für mehr parallele Betreuung solltet ihr ElterngeldPlus in Betracht ziehen.
ElterngeldPlus
Doppelt so lange, halb so hoch – ideal bei Teilzeit
- 150€ - 900€ pro Monat (halber Basis-Betrag)
- Bis zu 24 Monate (+ Partnerschaftsbonus: 28 Monate)
- Ideal bei Teilzeit-Arbeit während Elternzeit (bis 32h/Woche)
- Flexibel mit Basiselterngeld kombinierbar
ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn du früh wieder Teilzeit arbeiten möchtest. Du bekommst zwar nur die Hälfte des Basiselterngelds, aber dafür doppelt so lange. Bei Teilzeitarbeit kann ElterngeldPlus sogar mehr als die Hälfte des Basisbetrags sein, sodass du unterm Strich mehr herausbekommst.
Partnerschaftsbonus
Zusätzliche Monate für beide Eltern bei paralleler Teilzeit
- Beide Eltern: 24-32 Stunden/Woche parallel arbeiten
- Mindestens 2, maximal 4 zusätzliche Monate
- Nur mit ElterngeldPlus kombinierbar
- Flexibel zwischen 2-4 Monaten wählbar
Der Partnerschaftsbonus belohnt partnerschaftliche Aufteilung: Wenn beide Elternteile für mindestens 2 zusammenhängende Monate parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, bekommt jeder von euch 2-4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Insgesamt könnt ihr so bis zu 32 Monate Elterngeld beziehen.
Neue Elterngeld-Regelungen ab 2026
Einkommensgrenze gesenkt
Ab 01.04.2025 nur noch 175.000€ zu versteuerndes Einkommen (vorher 200.000€)
Überlappungsregel
Beide Eltern dürfen maximal 1 Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen (außer bei Mehrlingen, Frühchen, Behinderung)
Checklisten für werdende Eltern in Sachsen
Alle wichtigen Aufgaben vor und nach der Geburt – damit du nichts vergisst.
Vor der Geburt erledigen
Finanzplanung & Anträge
- 1Arbeitgeber informierenSobald bekannt, mindestens nach 12 Wochen
- 2Mutterschaftsgeld beantragenBei Krankenkasse, ab 7 Wochen vor Geburt
- 3Elternzeit planenMindestens 7 Wochen vor Beginn anmelden
- 4Vaterschaft anerkennenBei Unverheirateten, auch vor Geburt möglich
- 5Finanzen durchrechnenElterngeld-Varianten vergleichen
Nach der Geburt beantragen
Fristen & Anträge
- 1Kind anmeldenInnerhalb 7 Tage beim Standesamt
- 2Elterngeld beim KSV beantragenASAP! Rückwirkend nur 3 Monate
- 3Krankenversicherung anmeldenKind bei Krankenkasse anmelden
- 4Kindergeld beantragenBei Familienkasse
- 5GeburtsurkundeFür alle Anträge benötigt, im Standesamt
Häufige Fragen zum Elterngeld in Sachsen
Die wichtigsten Antworten für werdende Eltern in Freistaat Sachsen
In Sachsen erfolgt die Elterngeld-Auszahlung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) jeweils um den 1. des jeweiligen Lebensmonats.
Beispiel: Dein Kind ist am 19. Juni geboren. Der 2. Lebensmonat geht vom 19. Juli bis 18. August. Die Auszahlung für diesen Monat erfolgt um den 1. August.
Das Elterngeld in Sachsen beträgt 65-67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat beim Basiselterngeld.
ElterngeldPlus beträgt die Hälfte (150-900€), kann aber doppelt so lange bezogen werden (bis zu 24 Monate).
Tipp: Je geringer dein Einkommen vor der Geburt, desto höher der Prozentsatz (bis zu 67%).
Elterngeld wird in Sachsen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) beantragt. Der KSV ist die zentrale Elterngeldstelle für ganz Sachsen mit Sitz in Leipzig.
Du kannst den Antrag auch online über elterngeld-digital.de stellen. Der Online-Antrag führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess und du kannst Unterlagen direkt hochladen.
Beide Eltern können maximal einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und das nur bis zum 12. Lebensmonat.
Für mehr als einen Monat parallel muss mindestens ein Elternteil ElterngeldPlus wählen.
Ausnahmen: Diese Regel gilt NICHT für Mehrlinge, Frühchen (ab 6 Wochen zu früh) und Kinder mit Behinderung (GdB ≥ 20).
Basiselterngeld:
• 65-67% des Nettoeinkommens
• 12-14 Monate
• 300-1.800€/Monat
• Ideal ohne Teilzeit-Arbeit
ElterngeldPlus:
• Halber Betrag (150-900€)
• Bis zu 24 Monate
• Ideal bei Teilzeit (bis 32h/Woche)
• Flexibel kombinierbar mit Basis
Tipp: Nutze unseren Rechner, um zu sehen, welche Variante für deine Situation mehr bringt!
Der Partnerschaftsbonus gewährt beiden Elternteilen jeweils 2-4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide für mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate parallel 24-32 Stunden pro Woche arbeiten.
Beispiel: Ihr nehmt beide 4 Bonusmonate → 8 zusätzliche Monate insgesamt für die Familie.
Alleinerziehende bekommen den vollen Bonus alleine.
Nein, Elterngeld und Elternzeit sind unabhängig voneinander.
Für Elterngeld musst du nur höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Job.
Oft ist es aber praktisch, beides zu kombinieren.
Ja, du erhältst dann den Mindestbetrag:
• 300 Euro monatlich beim Basiselterngeld
• 150 Euro monatlich beim Elterngeld Plus
Auch Studenten, Hausfrauen/-männer oder Arbeitslose haben Anspruch auf diesen Mindestbetrag.
Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren wurden, gilt:
• Einkommensgrenze: 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
• Gilt für Paare UND Alleinerziehende
Für vor diesem Datum geborene Kinder gilt noch 200.000 Euro.
Wichtig: Es zählt das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt (siehe Steuerbescheid).
Ja, bei Frühgeburten gibt es Zusatzmonate:
• +1 Monat ab 6 Wochen zu früh
• +2 Monate ab 8 Wochen zu früh
• +3 Monate ab 12 Wochen zu früh
• +4 Monate ab 16 Wochen zu früh
Diese können als Basiselterngeld oder als jeweils 2 Monate ElterngeldPlus genommen werden.
Die Bearbeitungszeit beim Kommunalen Sozialverband Sachsen beträgt in der Regel 4-8 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags.
Tipp: Reiche deinen Antrag so früh wie möglich ein und achte darauf, dass alle Unterlagen vollständig sind. Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich.
Wenn beide Elternteile für mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
Diese werden oft "Vätermonate" oder "Partnermonate" genannt.
Wichtig: Väter können viel mehr als nur diese 2 Monate nehmen! Von 2-12 Monate ist alles möglich.
Ja, du darfst bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Mehr Arbeit = kein Elterngeldanspruch mehr.
Die Stundengrenze gilt im Durchschnitt des Lebensmonats, nicht jede einzelne Woche.
Wichtig: Informiere den KSV SOFORT, wenn du anfängst zu arbeiten!
Basiselterngeld = 65% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Bei geringerem Einkommen steigt der Satz bis zu 67%.
Minimum: 300€/Monat
Maximum: 1.800€/Monat
Tipp: Nutze unseren Rechner für eine präzise Berechnung!
Ja, alle Mutterschaftsleistungen werden angerechnet:
• Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
• Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Dienstbezüge von Beamtinnen während Mutterschutz
Aber: Für Tage ohne Mutterschaftsgeld gibt es anteilig Elterngeld.
Ja, am besten VOR Beginn der zu ändernden Lebensmonate.
Bereits ausgezahlte Monate können NICHT geändert werden. Ausnahme: Von ElterngeldPlus zu Basis ist möglich.
Rückwirkend: Nur die letzten 3 Monate änderbar.
Kein Grund nötig: Einfaches Schreiben an den KSV reicht.
Ja! Alleinerziehende bekommen:
• Elterngeld für bis zu 14 Monate (ohne Partner)
• Den vollen Partnerschaftsbonus alleine
Als alleinerziehend giltst du, wenn:
1. Der andere Elternteil nicht im Haushalt lebt
2. Du den steuerlichen Entlastungsbetrag bekommst
Der Geschwisterbonus erhöht dein Elterngeld um 10%, mindestens:
• 75€ beim Basiselterngeld
• 37,50€ beim ElterngeldPlus
Voraussetzungen:
• Ein Geschwisterkind unter 3 Jahren im Haushalt
ODER
• Zwei Geschwister unter 6 Jahren im Haushalt
ODER
• Ein Geschwister mit Behinderung (GdB ≥ 20) unter 14 Jahren
Bei Selbstständigen zählt das Kalenderjahr VOR der Geburt.
Der Gewinn aus deiner Steuererklärung wird herangezogen.
Bei Einkommensverlusten im Jahr vor Geburt kannst du beantragen, dass das Vorjahr zählt.
Wichtig: Auch geringfügige Nebentätigkeiten (>35€/Monat) machen dich "selbstständig" für die Berechnung.
Ja, jedes steuerpflichtige Erwerbseinkommen wird berücksichtigt, unabhängig vom Umfang.
Gib deinen Minijob unbedingt beim Elterngeld-Antrag an!
Auch ein 520€-Job zählt für die Berechnung deines Elterngelds.
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