Dein Basiselterngeld (beste Steuerklasse 3)
639 €/Monat
ElterngeldPlus: 320 €/Monat
Kurz & knapp
Bei 1.100 € Brutto liegt dein Basiselterngeld je nach Steuerklasse zwischen 535 € und 639 € pro Monat. Am meisten erhältst du in Steuerklasse 3 (639 €), ElterngeldPlus liegt dann bei 320 €/Monat. Der Steuerklassen-Unterschied macht 104 €/Monat aus.
Ein Brutto von 1.100 € verdienen häufig Berufseinsteiger, Teilzeitkräfte oder Beschäftigte in Branchen mit niedrigerem Tarif. Beim Elterngeld profitierst du hier noch von der erhöhten Ersatzrate – jeder Euro Netto unter 1.000 € wird besser ersetzt als bei höheren Gehältern.
Bei 1.100 € Brutto fällt der Steuerklassen-Effekt eher gering aus: Zwischen Steuerklasse 3 (639 €) und Steuerklasse 6 (535 €) liegen 104 € im Monat. Verheiratete sollten den geringer verdienenden Elternteil – also häufig den, der Elterngeld bezieht – in Steuerklasse 3 setzen. Ledige bleiben in Steuerklasse 1.
In deiner besten Steuerklasse 3 hast du die Wahl: Mit Basiselterngeld bekommst du 639 € pro Monat über bis zu 12 Monate – zusammen 7.668 € (zzgl. 2 Partnermonate). Mit ElterngeldPlus erhältst du die Hälfte, also 320 € pro Monat, dafür über bis zu 24 Monate – in Summe rund 7.680 €. ElterngeldPlus lohnt sich vor allem, wenn du parallel in Teilzeit arbeitest, weil dann unterm Strich mehr übrig bleibt als beim Basiselterngeld.
Mit 639 € liegst du zwischen dem Mindestbetrag (300 €) und dem Höchstbetrag (1.800 €). Bis zur Deckelung fehlen dir noch 1.161 € – bei einem höheren Brutto im Bemessungszeitraum stiege dein Elterngeld also weiter.
Mit 1.100 € Brutto liegst du 2026 unter beiden Beitragsbemessungsgrenzen (Kranken-/Pflegeversicherung: 5.812,50 €, Rentenversicherung: 8.450 € im Monat). Dein gesamtes Gehalt ist beitragspflichtig – beim Elterngeld werden ohnehin pauschal 21 % Sozialabgaben angesetzt.
| Steuerklasse | Netto (BEEG) | Ersatzrate | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|---|---|
SK 1 Ledig / Geschieden | 855 € | 74 % | 635 € | 318 € |
SK 2 Alleinerziehend | 869 € | 74 % | 639 € | 320 € |
SK 3Optimal Verheiratet (Allein-/Besserverdiener) | 869 € | 74 % | 639 € | 320 € |
SK 4 Verheiratet (Gleichverdiener) | 855 € | 74 % | 635 € | 318 € |
SK 5 Verheiratet (Geringverdiener) | 624 € | 86 % | 535 € | 268 € |
SK 6 Zweit-/Nebenjob | 624 € | 86 % | 535 € | 268 € |
Berechnung nach BEEG-Pauschalen (21% Sozialabgaben + progressive Lohnsteuer). Stand 2026.
Ersatzrate bei Steuerklasse 3
74 %
Aufstockungszone
Dein Elterngeld-Netto von 869 € liegt unter 1.000 EUR. Die Ersatzrate wird auf 74% erhöht: Pro 2 EUR unter 1.000 EUR steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte (bis max. 100%).
Unter 1.000 EUR
67-100 %
Aufstockung
1.000-1.200 EUR
67 %
Standard
Ab 1.240 EUR
65 %
Standard
Du verschenkst möglicherweise
1.248 €
über 12 Monate durch die falsche Steuerklasse
Schlechteste vs. beste Steuerklasse im direkten Vergleich
| Brutto | 1.100 € |
| Netto (BEEG) | 624 € |
| Ersatzrate | 86 % |
| ElterngeldPlus | 268 € |
| Brutto | 1.100 € |
| Netto (BEEG) | 869 € |
| Ersatzrate | 74 % |
| ElterngeldPlus | 320 € |
Fazit: Durch einen Wechsel von Steuerklasse 6 zu 3 erhältst du 104 € mehr Basiselterngeld pro Monat - das sind 1.248 € über 12 Monate.
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Jetzt kostenlos berechnenSo wird dein Elterngeld bei 1.100 EUR Brutto berechnet (Steuerklasse 3).
Das Elterngeld-Netto wird nicht wie dein reguläres Netto berechnet, sondern nach BEEG-Pauschalen.
| Brutto-Gehalt (monatlich) | 1.100 € |
| Sozialabgaben-Pauschale (21%)(9% KV/PV + 10% RV + 2% AV) | - 231 € |
| Lohnsteuer (SK 3)(progressive Besteuerung) | - 0 € |
| Elterngeld-Netto | 869 € |
Fazit: Dein Elterngeld-Netto beträgt 869 € (nicht zu verwechseln mit deinem regulären Netto-Gehalt). Die BEEG-Pauschalen weichen von den realen Abzügen ab.
Die Ersatzrate von 74% bestimmt, wie viel deines Nettos als Elterngeld gezahlt wird.
| Elterngeld-Netto | 869 € |
| Ersatzrate(nach BEEG-Staffelung) | 74 % |
| Basiselterngeld | 639 € |
| ElterngeldPlus (50%)(halber Betrag, doppelte Bezugsdauer) | 320 € |
7.668 € über 12 Monate (ein Elternteil)
Bei 1.100 € Brutto-Gehalt liegt dein Basiselterngeld je nach Steuerklasse zwischen 535 € und 639 € pro Monat. Am meisten erhältst du in Steuerklasse 3 (639 €), am wenigsten in Steuerklasse 6 (535 €). Die Differenz beträgt 104 € pro Monat.
Bei 1.100 € Brutto ist Steuerklasse 3 optimal: Du erhältst 639 € Basiselterngeld pro Monat bei einer Ersatzrate von 74 %. Ein Wechsel muss spätestens 7 Monate vor der Geburt erfolgen, damit er im Bemessungszeitraum überwiegt und für die Elterngeld-Berechnung zählt.
Das Elterngeld-Netto ist nicht dein reguläres Netto-Gehalt! Es wird nach BEEG-Pauschalen berechnet: Von den 1.100 € Brutto werden 21 % Sozialabgaben-Pauschale (9 % Kranken-/Pflege, 10 % Rente, 2 % Arbeitslosenversicherung) und die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse abgezogen. In Steuerklasse 3 ergibt das ein Elterngeld-Netto von 869 €.
Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngelds. Bei 1.100 € Brutto erhältst du in Steuerklasse 3 monatlich 320 € ElterngeldPlus, dafür aber doppelt so lange (bis zu 24 statt 12 Monate). ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest – dann bleibt unterm Strich mehr übrig als beim Basiselterngeld.
Die Ersatzrate bestimmt, welchen Anteil deines Elterngeld-Nettos du als Elterngeld erhältst. Bei 1.100 € Brutto profitierst du von der erhöhten Ersatzrate von bis zu 74 %, weil dein Elterngeld-Netto die 1.000-€-Schwelle unterschreitet. Grundsätzlich gilt: Bei einem Elterngeld-Netto unter 1.000 € steigt die Rate auf bis zu 100 %, zwischen 1.000–1.200 € beträgt sie 67 %, zwischen 1.200 und 1.240 € sinkt sie schrittweise, und ab 1.240 € gilt 65 %.
Bei 1.100 € Brutto erhältst du 639 € Basiselterngeld – deutlich über dem Mindestbetrag von 300 €. Den Mindestbetrag von 300 € bekommt übrigens jeder berechtigte Elternteil, selbst ohne vorheriges Einkommen.
Bei 1.100 € Brutto liegt dein maximales Basiselterngeld bei 639 € (Steuerklasse 3). Der Höchstbetrag von 1.800 € wird erst bei einem höheren Brutto erreicht. Für den Mindestbetrag gilt: Auch ohne Einkommen erhältst du mindestens 300 € Basiselterngeld.
Bei 1.100 € Brutto-Gehalt (13.200 € Jahresbrutto) liegst du weit unter der Einkommensgrenze. Seit dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen). Du hast also vollen Anspruch auf Elterngeld.
Mit 1.100 € Brutto liegst du 2026 unter beiden Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV: 5.812,50 €, RV: 8.450 € im Monat). Fürs Elterngeld ist das zweitrangig: Es rechnet ohnehin mit der pauschalen 21 %-Sozialabgabe. Dein Basiselterngeld in Steuerklasse 3 beträgt 639 €.
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